Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Interessen der FIU-Beschäftigten im Fokus

Die Verankerung des risikobasierten Ansatzes in der Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu der auch der BDZ Chef Thomas Liebel als Sachverständiger geladen war.

In der stark von rechtstechnischen Details geprägten Anhörung des Finanzausschusses am 25. September 2023 setzte sich Liebel für die Anliegen der Beschäftigten ein, die dringend Arbeitserleichterungen und Rechtssicherheit benötigen. Das in den letzten fünf Jahren exorbitant angestiegene Meldeaufkommen bei der FIU müsse zu einem Umdenken führen. „Wir können das Personal verzehnfachen – die Meldungen werden weiter steigen. Wir werden nur Herr der Lage, wenn wir eine risikoorientierte Herangehensweise fahren“, stellte der BDZ Chef klar.

Der risikobasierte Ansatz (RBA) ist anerkannter internationaler Standard in der Geldwäschebekämpfung und wird von nahezu allen FIUs weltweit angewendet. Dies geht aus der EU-Geldwäscherichtlinie und den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) hervor. Das Konzept sieht vor, zunächst eine Grundrecherche zu betreiben, das heißt eingehende Informationen anzureichern und auf Basis dieser Recherche die Entscheidung über die vertiefte Analyse zu treffen. Dem Ansatz liegen ebenfalls die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse zu Grunde, in der die FIU mit 25 deutschen Strafverfolgungsbehörden Kriterien zur Ausgestaltung des RBA festgelegt hat.

Auch die schon länger erfolgreich mit dem RBA arbeitende niederländische FIU war in der Anhörung als Sachverständige geladen. Ihr Beitrag hat gezeigt, dass Abstimmungsprobleme zwischen einer echten Intelligence-Behörde mit Strafverfolgungsbehörden nicht sein müssen. In den Niederlanden gehen ca. 1 Million Geldwäscheverdachtsmeldungen ein, davon weisen rund 80 Prozent eine internationale Komponente, also grenzüberschreitende Bezüge auf. Die Zusammenarbeit zwischen FIU und Polizeibehörden läuft reibungslos; im Fall von tiefergehenden Ermittlungen können die dortigen Behörden auf die Daten der niederländischen FIU zugreifen. Umgekehrt erhalten Verpflichtete dort ebenfalls eine automatisierte Rückmeldung, wenn ihre Daten an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden. Ausschlaggebend sei die Bereitschaft aller Beteiligten, den Unterschied zwischen „Intelligence“, also nachrichtendienstlicher Recherche, und Beweisdarlegung im Sinne strafrechtlicher Ermittlungen in ihrer Arbeit zu akzeptieren. Auch in Deutschland hat die FIU bereits heute umfangreiche Datenzugriffsrechte, die weiterhin ausbaufähig sind. Für eine bessere Zusammenarbeit mit Polizeibehörden und Verpflichteten sollte laut BDZ deshalb nun ihr Kernauftrag gesetzlich fixiert werden. Dass hierzulande weiterhin völlig unterschiedliche Auffassungen über die Rolle der FIU vorliegen, bremse die Geldwäschebekämpfung unnötigerweise aus.

 

 

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