BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung: Investitionen erforderlich

Ein neuer Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) effektiver machen.

Insbesondere soll die vom BDZ lang geforderte Digitalisierung der Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden. In einer Stellungnahme machte der BDZ aber am 7. Oktober 2024 deutlich: Wenn keine Investitionen in Personal und Technik erfolgen, drohen viele Neuregelungen zu verpuffen.

Positiv bewertet der BDZ, dass der Gesetzentwurf unter anderem eine verbesserte digitale und medienbruchfreie Unterstützung der Prüfungsabläufe vorsieht, der FKS ein erhöhter Grad an Eigenständigkeit zukommen und die Ermittlungstätigkeit durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund gestärkt werden soll.

Aus Sicht des BDZ dürfe sich die Bundesregierung jedoch nicht von der Frage wegducken, wie das neue Gesetz angesichts der gravierenden Mängel bei Ausstattung und Technik in vielen FKS-Dienststellen umgesetzt werden soll. Dies betreffe beispielsweise die Digitale Forensik: Hier würden den BDZ regelmäßig Berichte über häufiges Abstürzen der einschlägigen Software erreichen. Solche technischen Probleme seien angesichts des Ziels der „Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ schlicht inakzeptabel. Wenn die Politik wirklich entschiedener gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen wolle, müsse sich hier grundsätzlich etwas ändern.

Auch der personelle Aspekt werde vom vorgelegten Referentenentwurf völlig ausgeblendet. Der stärkere Fokus auf organisierte kriminelle Unternehmensstrukturen im Rahmen des neuen Risikomanagements mache eine Anpassung der Personalstruktur erforderlich. Die Konzentration auf komplexere Prüfungen erforderte etwa intensive Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht. Im Ermittlungsbereich der Polizeien und der Steuerfahndungen der Länder seien weitestgehend alle entsprechenden Bediensteten im gehobenen Dienst besoldet. Damit der Zoll auf Augenhöhe mit diesen Zusammenarbeitsbehörden agieren könne, sei eine Anpassung geboten.

 

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