• Warnstreiks und Demonstrationen im öffentlichen Dienst

Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen:

Öffentlicher Dienst: Bundesweite Warnstreiks

In der dritten Aprilwoche 2016 kam es erneut zu bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Schwerpunkte waren am Freitag Thüringen, am Donnerstag Niedersachsen und das Saarland sowie am Mittwoch Berlin und Baden-Württemberg. Die Beschäftigten erhöhen damit vor der dritten und vermutlich entscheidenden Verhandlungsrunde in der kommenden Woche den Druck auf die Arbeitgeber. Die Gewerkschaften fordern eine Einkommenserhöhung um 6 Prozent.

Am 22. April 2016 fand in Thüringen eine Demonstration in Erfurt stattfinden. „Wer den öffentlichen Dienst fit für die Herausforderungen der Zukunft machen will, muss seinen Beschäftigten auch eine entsprechende Perspektiven bieten“, sagte der Vorsitzende des tbb (beamtenbund und tarifunion thüringen), Helmut Lieberman. Das von Arbeitgeberseite in der letzten Verhandlungsrunde gemachte Angebot bezeichnete Liebermann als „Augenwischerei“.

Beschäftigte wollen Respekt und Wertschätzung

Im niedersächsischen Peine versammelten sich am 21. April 2016 etwa 1.000 Beschäftigte aus der Region, um gemeinsam zu demonstrieren. Unterstützung erhielten sie vom dbb-Verhandlungsführer Willi Russ und dem Vorsitzenden des NBB (Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion), Friedhelm Schäfer. Der Warnstreik in Peine zeige, dass die Beschäftigten „Respekt und Wertschätzung für ihre Arbeit erwarten“, stellte Russ klar.

NBB-Chef Schäfer verwies außerdem auf die weitreichenden Auswirkungen des Tarifabschlusses, der „den Maßstab für die anstehenden Erhöhungen von Besoldung und Versorgung 2017 und 2018“ bei den Beamten setze. Daher stünden beide Statusgruppen geschlossen hinter der Einkommensforderung.

Am gleichen Tag gab es auch in Saarbrücken es eine große Kundgebung mit über 7.000 Teilnehmern. Der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, Karl-Heiz Leverkus, bezeichnete dort das Angebot von Bund und Kommunen als „Mogelpackung“. Außerdem sei die Untätigkeit der Arbeitgeber bei der Festschreibung der unbefristeten Übernahme von Auszubildenden nicht nachvollziehbar. Ewald Linn, der Vorsitzende des dbb saar, warnte die Arbeitgeber vor einer Fortsetzung dieser Hinhaltetaktik: „Angesichts der Rekordwerte bei den Steuereinnahmen wollen die Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und nicht mit Almosen abgespeist werden.“

Wirkungsgleiche Übertragung auf Beamte nicht verhandelbar

Bereits am 20. April 2016 hatten in Berlin etwa 800 Beschäftigte, darunter viele Bundesbeamte, ihren Frust über das Verhalten der Arbeitgeber in das Herz der Hauptstadt getragen. „Beamte dürfen zwar nicht streiken, aber ihre Stimme erheben dürfen sie sehr wohl. Nicht nur, um uns mit den angestellten Kolleginnen und Kollegen solidarisch zu zeigen. Sondern auch, um bereits jetzt klar zu machen: Die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten ist nicht verhandelbar“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra bei der Auftaktkundgebung.

In Stuttgart gingen am Mittwoch ebenfalls etwa 1.100 Bundes- und Kommunalbeschäftigte auf die Straße. Der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission Siegfried Damm ging bei der dortigen Kundgebung mit der Arbeitgeberseite hart ins Gericht: „Es reicht uns, dass wir wie lästige Bittsteller abgespeist werden sollen. Damit geben wir uns nicht zufrieden. Wir werden uns die zustehende Wertschätzung für unsere Arbeit erkämpfen.“

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.

 

zurück