Nordrhein-Westfalen

Udo Di Fabio erkennt Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung

Schon während des Gesetzgebungsverfahrens zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für das Land Nordrhein-Westfalen, das eigentlich zum Ziel hatte, das Ergebnis der Tarifrunde für die Beschäftigen der Länder (TV-L) auf den Beamte und Pensionäre zu übertragen, hat der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in der Fassung vom 29. Oktober 2024 geäußert.

Neben der Umsetzung des Tarifergebnisses erfolgte eine Besoldungsstrukturreform, insbesondere durch die Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Berechnung des Mindestabstands der Nettoalimentation zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf.

Zur verfassungsrechtlichen Prüfung konnte der DBB NRW den anerkannten Staats- und Verfassungsrechtler, früheren Richter am Bundesverfassungsgericht, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und zugleich Direktor des Forschungskollegs normative Gesellschaftsgrundlagen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio als externen Gutachter gewinnen.

Die Ergebnisse seiner gutachterlichen Prüfung in der Zusammenfassung gibt es ausführlich auf www.dbb-nrw.de.

 

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