Wendt zu Vorratsdatenspeicherung
Gegen die Pläne des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas sei „im Prinzip nichts einzuwenden“. Das sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) am 6. Januar im Gespräch mit Handelsblatt Online. Er bezog sich auf die Ankündigung Maas‘, einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in dieser Sache vorlegen zu wollen. „Das Urteil wird wichtige Hinweise für die Gesetzgebung liefern, die Zugriff, Verwendung und Dauer der gespeicherten Daten betreffen“, so Wendt weiter gegenüber dem Onlinemedium. Maas hatte mit seinem Vorstoß für erste Unstimmigkeiten innerhalb der neuen Koalition gesorgt, da im Koalitionsvertrag eine zügige Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart worden war.
Allerdings mahnte der DPolG-Chef auch vor weiteren Verzögerungen nach dem Urteil der europäischen Richter. Direkt nach dem Urteilsspruch müsse der Minister handeln. „Jede weitere Hängepartie schränkt die Möglichkeiten der effektiven Kriminalitätsbekämpfung zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger ein.“ Mit Blick auf die unklare Linie der Sozialdemokraten erinnerte Wendt die Partei im Gespräch mit Handelsblatt Online an ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung: „Sie muss sich überlegen, ob sie linke Klientelpolitik oder verantwortungsvolle Sicherheitspolitik betreiben will.“
Bereits 2007 hatte der Deutsche Bundestag eine europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umgesetzt. Von 2008 an mussten Telefonverbindungsdaten verdachtsunabhängig für mindestens sechs Monate gespeichert werden. Dieses Vorgehen erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2010 als verfassungswidrig. Die Regelungen wurden in Deutschland ausgesetzt. Da damit allerdings die Richtlinie der Europäischen Union nicht mehr umgesetzt war, klagte die Europäische Kommission 2012 gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der EuGH hat angekündigt, in den kommenden Monaten ein Urteil zu verkünden.