Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD)

Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten derzeit nicht möglich

Der BSBD Bundesvorsitzende René Müller hat die Pläne von Bundesinnenminister Seehofer kritisiert, zukünftig Inhaftierte in Abschiebehaft wieder in den Justizvollzugsanstalten (JVA) unterzubringen.

„Bevor die Regierungskoalition derartige Debatten anregt, sollte sie prüfen und offenlegen wie ein derartiges Verfahren rechtlich, organisatorisch und finanziell umsetzbar ist“, sagte Müller am 20. Januar 2019. „Grundsätzlich wäre der Justizvollzug der Länder dazu in der Lage, Abschiebehaft zur Sicherung der Ausreise durchzuführen. Allerdings nicht unter den jetzigen Gegebenheiten fehlender personeller und finanzieller Mittel.“

Zudem mangele es in vielen Bundeländern an Haftplätzen. Müller: „Die Haftanstalten sind vielfach überfüllt und können das Trennungsgebot zwischen den verschiedenen Haftarten bereits jetzt nur leidlich bewerkstelligen. Eine ausreichende Differenzierung in Strafhaft ist in vielen JVA bereits jetzt unmöglich. Da Abschiebehaftgefangene von Straf- und Untersuchungshaftgefangenen nach höchstrichterlichen Urteilen auch räumlich in getrennten Einrichtungen unterzubringen sind, stünden einige Bundesländer vor einem derzeit unlösbaren Problem.“

 

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