Baden-Württemberg
Änderung des Landesreisekostenrechts
Der entschlossene Einsatz des BBW Beamtenbund Baden-Württemberg zeigt Wirkung: Wenige Wochen vor dem Ende der Legislatur haben sich Grüne und CDU auf einen gemeinsamen Nenner für die Novelle des Landesreisekostenrechts geeinigt.
Der Ministerrat hat am 2. Dezember 2020 einem entsprechenden Eckpunktepapier zugestimmt. Mitte Dezember 2020 soll der Landtag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesreisekostenrechts beraten. Das geänderte Landesreisekostengesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der BBW begrüßt die geplanten Neuregelungen, drängt aber auf ein schnelleres Inkrafttreten.
Der Streit um das Kilometergeld und Bahnfahrten in der ersten Klasse ist beigelegt. Grüne und CDU verständigten sich bei Benutzung des privateigenen Kfz für Fahrten bei erheblichem dienstlichem Interesse auf eine Wegstreckenentschädigung von 35 Cent und in allen anderen Fällen auf 30 Cent pro Kilometer. Für Fahrten mit dem Fahrrad und E-Bike soll es 25 Cent pro Kilometer geben.
Bei der Fahrt mit der Bahn ist gegenwärtig ab 100 Kilometer einfache Strecke grundsätzlich die Nutzung der ersten Klasse möglich. Künftig soll jedes einzelne Ressort darüber entscheiden können, für welche Fahrt ein erste Klasse-Ticket zulässig ist.
Für die Reisekosten- und Trennungsgelderstattung für Beamtinnen und auf Widerruf und Auszubildende gilt bislang eine Begrenzung bei Reisen zu Zwecken der Aus- und Fortbildung auf 50 Prozent. Künftig soll das Reisekosten- und Trennungsgeld in voller Höhe erstattet werden. Mit dieser Neuregelung wird einer zentralen Forderung des BBW entsprochen.
Die Mehrkosten, die aufgrund der Novelle anfallen, sollen zu Lasten des Gesamthaushalts gehen. Dies ist vor allem für Ressorts mit großem Personalkörper, zum Beispiel das Kultus- und das Innenministerium, von besonderer Bedeutung.