Aktuelle Informationen des dbb für Schwerbehindertenvertreter
Mit einer Neuauflage der Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht sowie einer Spezialausgabe der ZfPR online unterstützt der dbb erneut die in seinen Mitgliedsgewerkschaften organisierten Schwerbehindertenvertreter. Aber nicht nur diesen, sondern darüber hinaus auch Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern sollen die Veröffentlichungen eine Hilfe bei der Erfassung des komplexen Rechtsgebietes und der Lösung der praktischen Aufgaben im Alltag sein. Denn sie alle hat der Gesetzgeber mit der Wahrnehmung der Belange der schwerbehinderten Beschäftigten beauftragt.
Die Leitsätze der wichtigsten Entscheidungen zum Recht der schwerbehinderten Menschen aus den Jahren 2012 und 2013 in der „Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht“ betreffen zu einem Teil das materielle Schwerbehindertenrecht, zu einem anderer Teil die für Bildung und Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen maßgeblichen Vorschriften. Fast 40 Entscheidungen der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sollen die genannten Interessenvertretungen darin unterstützen, den Überblick über inhaltliche Schwerpunkte und Tendenzen im Recht der schwerbehinderten Menschen und ihrer Vertretungen in Dienststellen und Betrieben zu behalten.
Die traditionell als Spezialausgabe zum Recht der schwerbehinderten Menschen und ihrer Vertretungen konzipierte Dezember-Ausgabe der ZfPR online enthält neben einschlägiger, zum Teil mit Anmerkungen versehener Rechtsprechung auch wichtige Aufsätze. Mit den Informationsrechten der Schwerbehindertenvertretung hat sich Landesverwaltungsdirektor Christoph Beyer, Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland, auseinander gesetzt. Ministerialrat Dr. Michael Kossens, hat sich auch in diesem Jahr wieder der Sichtung und Ordnung des materiellen Schwerbehindertenrechts, wie es sich in der Rechtsprechung des voran gegangenen Jahres widerspiegelt, gewidmet.