Baden-Württemberg
Amtsangemessene Besoldung: Ansprüche sichern
Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegen zahlreiche Verfahren zu Fragen der amtsangemessenen Alimentation vor, sowohl was die Ausgestaltung der Grundbesoldung, als auch die Höhe des Familienzuschlags für Beamte mit drei und mehr Kindern betrifft. Der BBW empfiehlt Mitgliedern, die ihre Besoldung bisher noch nicht beanstandet haben, mögliche Ansprüche noch im Haushaltsjahr 2019 eigenverantwortlich zu sichern.
Die entsprechenden Musteranträge/Musterwidersprüche zur amtsangemessenen Alimentation seien aktualisiert worden und können bei den Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden des BBW angefordert werden.
Nach wie vor bestünden zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen, die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 auf den Weg gebracht wurden. Auch hier gelte es zu handeln. Da nicht auszuschließen sei, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur abgesenkten Eingangsbesoldung auch Auswirkungen auf weitere beamtenbezogene Verschlechterungen haben könnte, weist der BBW vorsorglich auch in diesem Jahr darauf hin, dass mögliche Ansprüche – sofern noch nicht geschehen – noch bis zum 31. Dezember 2019 geltend zu machen wären. Hierfür gibt es ein Musterschreiben „Haushaltsbegleitgesetz BBW Stand 11/2019“, das ebenfalls bei den Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden des BBW angefordert werden könne.