Nordrhein-Westfalen
Angemessene Alimentation: Muster zur Sicherung von Ansprüchen
Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt der DBB NRW den Beamtinnen und Beamtinnen sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern, diese auch im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.
In der Folge zweier wegweisender Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2020 zur Frage der amtsangemessenen Alimentation zur „Grundbesoldung“ einerseits und zu den kinderreichen Beamtenfamilien andererseits hat der DBB NRW mehrfach über mögliche Auswirkungen berichtet. Zudem habe man am 28. Oktober 2020 die Betroffenen bereits dazu aufgerufen, mögliche Ansprüche für das Jahr 2020 schriftlich gegenüber der zuständigen Bezügestelle geltend zu machen (und dafür entsprechende Muster zur Verfügung gestellt).
Im September 2021 hat der Landtag nun ein Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien verabschiedet, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich erhöht werden. Damit gilt für diese Besoldungsbestandteile, dass betroffene Familien für das Jahr 2021 nichts weiter unternehmen müssen, um die im Gesetz vorgesehenen höheren Zuschläge ab dem dritten Kind zu erhalten.
Allerdings wurde die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur allgemeinen Besoldung („Grundbesoldung“) in Nordrhein-Westfalen noch nicht umgesetzt. Nach den weiterhin aktuellen Informationen des DBB NRW prüft das Finanzministerium, ob und ggf. welche Anpassungserfordernisse sich aus dieser Entscheidung ergeben.
Der DBB NRW kann aber nicht absehen, ob beziehungsweise für wen sich im Falle einer möglichen Änderung der Grundbesoldung höhere Besoldungsansprüche ergeben könnten. Allerdings muss für diesen Fall damit gerechnet werden, dass der Gesetzgeber mögliche Nachzahlungen davon abhängig macht, dass die Betroffenen ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht haben. Der DBB NRW empfiehlt deshalb für das Jahr 2021 allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsemfängerinnen und -empfängern in NRW, rechtzeitig ihren Anspruch auf die amtsangemessene (Mindest-) Alimentation schriftlich geltend zu machen und hat dafür unter www.dbb-nrw.de erneut einen entsprechenden Musterantrag bereitgestellt.
Eine Rechtsschutzgewährung durch den DBB NRW für seine Mitglieder ist angesichts der Anzahl der Fälle allerdings erneut nicht möglich.