Beamtinnen und Beamte des Bundes

Anpassung von Besoldung und Versorgung: Gesetz nimmt Form an

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung vorgelegt. dbb-Vize Friedhelm Schäfer zieht nach einem Beteiligungsgespräch ein positives Fazit.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Übertragung des Tarifabschlusses vom vergangenen April auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes“, betonte Friedhelm Schäfer, der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb, bei der Anhörung am 26. Juni 2023. „Die Innenministerin hält somit Wort und schafft für Bundesbeamtinnen und -beamte ebenso wie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einen finanziellen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Dies hatte der dbb während der gesamten Einkommensrunde immer wieder gefordert.“

Als Ausgleich für die gestiegene Inflation sollen Bundesbeamtinnen und -beamte für den Monat Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro und dann für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro erhalten. Insgesamt wird damit eine abgabenfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro gewährt. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden entsprechend dem persönlichen Ruhegehaltssatz sowie gegebenenfalls dem Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge nach Maßgabe eines Sockelbetrags in Höhe von 200 Euro und einer darauf aufsetzenden Linearanpassung von 5,3 Prozent vorgesehen. „Es gilt nun, eine möglichst schnelle Umsetzung in Form von Abschlagsauszahlungen zu erreichen, damit das Geld zügig – also noch vor Verabschiedung des Gesetzes – bei den Kolleginnen und Kollegen ankommt“, sagte Schäfer.

Positiv bewertete Schäfer auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Polizeizulage. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des dbb. Jedoch gebe es auch Anlass für Kritik: „Der Gesetzgeber möchte die Höhe des ruhegehaltfähigen Betrags nicht einheitlich festlegen, ausschlaggebend soll der jeweilige Betrag beim letztmaligen Bezug der Polizeizulage sein. Darin sehen wir einen Bruch allgemeiner Strukturprinzipien der Bemessung von Besoldung und Versorgung.“

Auch die Sprecherin der Bundesbeamtengewerkschaften Dahlhaus begrüßte den Gesetzentwurf, kritisierte jedoch, „dass die in Elternzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten die Inflationsausgleichsprämie nur dann bekommen sollen, wenn sie Anspruch auf Dienstbezüge haben. In Teilzeit beschäftigte Beamtinnen und Beamten sollen die Prämie ebenfalls – wie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – nur anteilig erhalten. Beide Personengruppen seien jedoch in gleicher Weise von den gestiegenen Lebenshaltungskosten wie alle anderen Beamtinnen und Beamten betroffen. Dem Bund sei es finanziell durchaus möglich, an diese Personengruppen die Prämie in voller Höhe zu zahlen.“

 

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