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Tarifverhandlungen für Sicherheitskräfte an Flughäfen

Arbeitgebende blockieren weiter

Der Arbeitgeberverband im Bereich Luftsicherheit (BDLS) hielt auch in der dritten Verhandlungsrunde mit dem dbb an seiner Weigerungshaltung fest.

Die Arbeitegenden beharrten in der dritten Verhandlungsrunde am 25. und 26. Januar 2024 weiter auf dem Standpunkt, dass die berechtigten Forderungen des dbb zur Mehrarbeit nicht finanzierbar seien. Zugleich wollten sie ihr erstes, aus Sicht des dbb unzureichendes, Angebot zurückziehen, falls sich der dbb einer Schlichtungsvereinbarung verwehrt. Sie weigerten sich, ein verbessertes Angebot vorzulegen.

dbb Tarifchef Volker Geyer machte deutlich: „Statt im Sinne einer schnellen Einigung einen Schritt auf die Beschäftigten zuzugehen, sperren sich die Arbeitgebenden weiter. Eines ist jedoch klar: Wir verhandeln für den Geldbeutel der Beschäftigten! Weder das letzte Angebot noch die Vorstellungen zur Mehrarbeit spiegeln die persönliche Belastung durch den Einsatz in Spitzenzeiten wider.“

Der Vorschlag der Arbeitgebenden zur Mehrarbeit sieht vor, dass Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten der Regelarbeitszeit plus Puffer von 20 Prozent gezahlt werden. Selbst das soll nur dann geschehen, wenn am Ende eines einjährigen Betrachtungszeitraumes diese Schwelle immer noch überschritten wurde und Stunden zwischenzeitlich nicht abgebaut wurden. Das schließt Überstundenzuschläge faktisch aus. Wechsler von Voll- auf Teilzeit sollen die Zuschläge erst nach Ablauf von 12 Monaten erhalten.

Der dbb findet dies diskriminierend und machte einen konkreten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass Mehrarbeitszuschläge bei angeordneter Mehrarbeit bereits ab Überschreiten der Regelarbeitszeit gezahlt werden. Betrachtungszeitraum ist der einzelne Monat und die Stunden der Mehrarbeit wandern auf das Arbeitszeitkonto und können innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden.

Hintergrund
Der dbb hat zum Ende letzten Jahres den mit dem BDLS abgeschlossenen Tarifvertrag Führungskräftezulagen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 16. Mai 2023 sowie die Regelungen zu Zeitzuschlägen für Mehrarbeit aus der Anlage zu (2) der Übergangsbestimmungen zum Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 11. September 2013 gekündigt. Außerdem tritt der Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen Ende des Jahres außer Kraft. Zu allen drei Punkten führt der dbb nun Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband der Luftsicherheitsunternehmen, dem BDLS. Der nächste Verhandlungstermin findet am 6. Februar 2024 statt.

 

 

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