Thüringen
Besoldung: Erhöhte Kinderzuschläge werden im Dezember ausgezahlt
Nachzahlungen für die Thüringer Beamtinnen und Beamten aufgrund der Erhöhung der Kinderzuschläge sollen mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden. Das hat Finanzministerin Heike Taubert am 15. November 2021 verkündet.
Das entsprechende Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation wurde am 22. Oktober 2021 im Thüringer Landtag von den Regierungsfraktionen beschlossen. Bislang steht nur noch die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt aus. Das Gesetz sieht vor, dass rückwirkend zum 1. Januar 2020 in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden.
So steigt der Kinderzuschlag für das erste Kind um rund 112 Euro, für das zweite um rund 277 Euro, für das dritte um 308 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind um 290 Euro. Die Erhöhung und Auszahlung ist unabhängig von einer vorangegangenen Widerspruchserhebung in 2020. Sie erfolgt jedoch nur, insoweit der oder die Beamte/in 2020 noch Kinder im Kindergeldbezug hatte. Für die Auszahlung kommt eine steuerliche Ermäßigung (nach § 34 EStG) zur Anwendung. Das bedeutet, dass die Lohnsteuer bei einem sonstigen Bezug in der Weise zu ermäßigen ist, dass der sonstige Bezug mit einem Fünftel anzusetzen und der Unterschiedsbetrag zu verfünffachen ist (siehe § 39b Abs. 3 EStG).
Der tbb hält das Gesetz trotz der massiven Anhebung der Familienzuschläge für weiterhin nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu einer amtsangemessenen Alimentation vereinbar. „Wir werden alle unsere Mitglieder auffordern, über ihre privaten Rechtsschutzversicherungen den Klageweg zu beschreiten. Voraussetzung dafür ist die Widerspruchserhebung spätestens in 2020 und das Abwarten des Abhilfe- beziehungsweise Widerspruchsbescheides. Wir werden zeitnah Formblätter und Muster zur Verfügung stellen“, heißt es dazu beim tbb.