Thüringen

Besoldung: Landtag beschließt Corona-Sonderzahlung

Thüringens Landes- und Kommunalbeamte erhalten eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Damit wird die in den Verhandlungen im letzten November vereinbarte Regelung für die Tarifbeschäftigten auch auf die Besoldung übertragen.

Das entsprechende Gesetz beschloss der Thüringer Landtag am 4. Februar 2022 mit den Stimmen von Linken, SPD, Grünen, CDU und AfD. Die FDP enthielt sich.

Die Zahlung sollen die Beamtinnen und Beamten voraussichtlich mit ihren Bezügen für April 2022 (damit Ende März) steuerfrei bekommen. Anwärter erhalten danach einmalig 650 Euro steuerfrei. Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder sieht für die Tarifbeschäftigten neben der Corona-Sonderzahlung auch 2,8 Prozent mehr Gehalt ab Dezember 2022 vor. Die Übertragung dieser Regelung auf die Beamtinnen und Beamten steht noch aus.

Der tbb hatte in seiner Stellungnahme gegenüber dem Thüringer Landtag kritisiert, dass mit diesem Gesetz nicht alle Auszubildenden die Sonderzahlung von 650 Euro erhalten. Auszubildende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wie einige Referendare, sind von den Sonderzahlungen weiterhin ausgenommen.

Ebenfalls ausgeschlossen sind laut tbb zudem „alle Kolleginnen und Kollegen, die vor dem Stichtag 29. November 2021 bereits in den Ruhestand gegangen sind. Sie erhalten keinerlei Ausgleich für ihren Einsatz in der Pandemie. Genauso wenig wie die Pensionäre in Thüringen generell. Trotz steigender Inflation erhält diese Gruppe 14 Monate lang keinen Ausgleich, während die Renten zum 1. Juli 2022 um 5,6 Prozent steigen.“ Dies hat der tbb ebenfalls scharf kritisiert, fand aber kein Gehör bei den Fraktionen.

 

zurück