Thüringen
Besoldung und Versorgung werden angepasst
Die Besoldung und Versorgung nach Landesrecht sollen rückwirkend zum Anfang des Jahres 2023 um 3,25 Prozent steigen. Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise soll es zudem im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eine monatliche Sonderzahlung geben.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der in den Thüringer Landtag eingebracht wurde. Die Entscheidung, ob es zur notwendigen Anhebung kommt, liegt damit nun in der Hand der Abgeordneten. „Wir erkennen die Bemühungen der Thüringer Landesregierung um die Schaffung einer dem Amte nach angemessenen und verfassungskonformen Alimentation an“, so der tbb Vorsitzende Frank Schönborn am 1. Juni 2023. „Als erste Landesregierung überhaupt hat diese Thüringer Landesregierung im letzten Jahr ein ‚Reparaturgesetz‘ auf den Weg gebracht. Als einzige Landesregierung überhaupt scheint sie die vom obersten Verfassungsgericht auferlegten Beobachtungspflichten wahrzunehmen und für sich Handlungen daraus abzuleiten.“
Das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in die jeweilige Rechtmäßigkeit der gewährten Besoldung sei jedoch aufgrund der jahrelang praktizierten Unteralimentation erschüttert. „Mehrfach mussten die Betroffenen erst das Bundesverfassungsgericht anrufen, damit dieses für verschiedene Zeiträume rückwirkend urteilt, dass die tatsächlich gewährte Besoldung – dies gilt auch für den Bund und wird in dem Entwurf eingeräumt – im Mindestbereich teils verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Erst nach diesen Urteilen sahen sich sowohl der Bund als auch die Länder verpflichtet, gerade im Bereich der unteren Besoldungsgruppen, aber auch im Bereich des Familienzuschlags, gesetzgeberisch tätig zu werden und die Besoldung der Höhe nach zumindest so auszugestalten, dass der Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung gewahrt wird. In Thüringen wurde dafür in den letzten Jahren die Besoldungsgruppen 4 und 5 sowie die erste Stufe der Besoldungsgruppen 6 und 7 gestrichen“, so der tbb Chef. Im Gesetzentwurf ist auch eine weitere Erhöhung der Familienzuschläge ab dem dritten Kind vorgesehen. Alle diese Erhöhungen sollen jedoch mit der nächsten „tarifumsetzungsbedingten Besoldungsanpassung“ verrechnet werden.
Der tbb vertritt die Auffassung, dass mit den von der Landesregierung im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen (Zahlung einer auf das Jahr 2023 beschränkten Inflationsprämie und danach Anhebung der Grundbesoldung um 3,25 Prozent) allein die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine dem Amte nach angemessene Alimentation nicht dauerhaft eingehalten werden und bereits im nächsten Jahr wieder eine verfassungswidrige Unteralimentation gegeben sei. Durch die bislang in Thüringen vorgenommenen Änderungen komme es zu einem dauerhaften Ungleichgewicht zweier grundrechtsgleicher Rechte durch die Überbetonung des Alimentations- zu Lasten des Leistungsprinzips.