Mecklenburg-Vorpommern
Besoldungs- und Versorgungsanpassungen im Landtag
Die Landesregierung hat bereits im August 2019 den Gesetzentwurf für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 beschlossen und nun den Landtag gebeten, eine Beschlussfassung herbeizuführen.
„Ministerpräsidentin Manuela Schwesig brachte den Gesetzentwurf in der ersten Lesung heute dazu persönlich ein und unterstreicht damit Stellenwert einer funktionierenden öffentlichen Hand“, so dbb Landeschef Dietmar Knecht am 4. September 2019 am Rande der Landtagsberatung. Die Ministerpräsidentin habe betont, dass in der Verwaltung gute Arbeit geleistet werde. „Das wollen wir anerkennen“, so Schwesig. Dazu gehörten angemessene Bezüge, die im Vergleich einerseits mit anderen Bundesländern und andererseits mit der Wirtschaft standhalten beziehungsweise konkurrenzfähig sein müssten. Nur so lasse sich gutes Personal halten und gewinnen, unterstrich die Ministerpräsidentin.
Dem Gesetzentwurf nach erhöhen sich in Folge des Tarifabschlusses aus dem Frühjahr dieses Jahres die Besoldung und Versorgung zeit- und wirkungsgleich zum 1. Januar 2019 um 3 Prozent, zum 1. Januar 2020 um weitere 3 Prozent und zum 1. Januar 2021 nochmals um 1,2 Prozent. Die Anwärterbezüge werden zum 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro angehoben. Daneben beinhaltet der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen, beispielsweise im Landesbesoldungsgesetz.
Knecht: „Mit der heutigen Überweisung in den Finanzausschuss des Landtages hat das Gesetz eine weitere wichtige Hürde genommen. Somit steht nach gängiger Praxis zeitnahen Nachzahlungen durch das Landesamt für Finanzen nichts mehr im Wege.“