Berlin
Besoldungsanpassung wird wohl im Februar im Abgeordnetenhaus beraten
Finanzsenator Stefan Evers hat dem dbb berlin mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf zur zeitgleichen Übertragung des Tarifabschlusses mit den Ländern auf den Besoldungs- und Versorgung voraussichtlich bereits Anfang Februar im Abgeordnetenhaus behandelt wird.
Neben der zeitgleichen Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge (November 2024 und Februar 2025) wird in dem Entwurf auch die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie an die beamteten Dienstkräfte und versorgungsberechtigten Personen des Landes Berlin erfasst, heißt es in einem entsprechenden Schreiben des Finanzsenators weiter. Ein weiterer Gesetzentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung werde voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2024 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zur Angleichung an das Bundesgrundniveau verweist Evers in seinem Schreiben auf die Festlegung im Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben.“ Und weiter: „Diese Vorgabe wird selbstverständlich und auch unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation aufgestellten Parameter im Rahmen der anstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassung berücksichtigt werden.“ Welche konkreten Maßnahmen zur Angleichung an das Bundesgrundniveau im Einzelnen ergriffen werden, werde derzeit geprüft. Der dbb berlin hatte den Finanzsenator zuvor aufgefordert, bei der vorgesehenen Anpassung der Berliner Landesbesoldung an das Bundesgrundniveau auch den Mindestabstand zu dem zum 1. Januar 2024 angehobenen Bürgergeld zu berücksichtigen.
Der dbb berlin teilte am 31. Januar 2024 außerdem mit, dass er im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung die Möglichkeit haben werde, zu den konkreten Vorschlägen Stellung zu nehmen.