Novelle des Freizügigkeitsgesetzes

Brexit: Unterstützung für Studierende und Azubis geplant

Großbritannien (GB) ist aus der EU ausgeschieden. Bis 31. Dezember 2020 gilt aber das europäische Recht. Was auf diesen Übergangszeitraum folgt, ist immer noch ungewiss. Die Bundesregierung will nun in GB Studierende und Auszubildende besser absichern. Die dbb jugend begrüßt den Vorstoß.

Geplant ist eine BAföG-Garantie für diejenigen, die bereits heute in GB studieren oder eine Ausbildung absolvieren. „Das schafft Rechtssicherheit und Vertrauen“, lobte die dbbj Chefin Karoline Herrmann, die auch Mitglied der dbb Bundesleitung ist. „Ich wünschte mir allerdings, dass Berlin, London und Brüssel auch Lösungen für diejenigen finden, die in Zukunft ihre Ausbildung oder einen Teil davon in Großbritannien machen wollen. Ein harter Brexit rückt immer näher, aber es kann nicht in unserem Interesse liegen, junge Menschen dafür zu bestrafen.“ Generell müsse es in Zukunft mehr europäischen Austausch für junge Menschen geben, auch für Auszubildende und Anwärter im öffentlichen Dienst. „Das UK bleibt da ein ganz wichtiges Ziel, denn gutes Englisch ist für viele Aufgaben im öffentlichen Dienst wichtig“, erklärte Herrmann.

Die Novelle des Freizügigkeitsgesetzes, die am 10. September 2020 im Bundestag diskutiert wird, soll darüber hinaus die Rechte von „Alt-Briten“ in Deutschland regeln. Viele der heute in Deutschland lebenden rund 100.000 Britinnen und Briten haben zwar inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wo das jedoch nicht der Fall ist, soll ab 2021 ein spezieller Aufenthaltstitel für „Alt-Briten“ von Amts wegen gelten, der ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht sichert, auch wenn dieses nicht beantragt wird. Hermann erklärte dazu: „Die Ausländerbehörden haben durch den Brexit einen beträchtlichen Mehraufwand. Das war in den Jahren nach dem Referendum schon aufgrund der vielen Einbürgerungen bei den Staatsangehörigkeitsämtern spürbar. Hier rächt sich, dass auch in diesem Verwaltungsbereich die Personaldecke viel zu dünn ist.“ Es sei auch bedauerlich, dass Deutschland keine elektronische Lösung für diesen Rechtstitel vorsieht, wie die EU-Kommission ihn empfiehlt. „Auch dieser Vorgang zeigt, dass wir in der Digitalisierung noch viel Arbeit vor uns haben.“

 

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