• Jahr > 2021, 28.10.2021, Einkommensrunde 2021, Ort > Europa > Deutschland > Hamburg, Prozentlauf
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  • Thomas Liebel (rechts), Bundesvorsitzender BDZ, hat für den dbb das Beteiligungsgespräch wahrgenommen und mit Michael Baum, Leiter des Referats D6 im BMI, gesprochen.

Beteiligungsgespräch

Bundesbeihilfe: dbb begrüßt Vereinfachung der Verfahren

Digitale Unterstützung in Gesundheit und Pflege, weiterentwickelte Leistungen, mehr Flexibilität – all das soll mit den neuen Regelungen kommen. 

Bei einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium am 20. Februar 2024 hat sich der dbb ausdrücklich und uneingeschränkt zum beamtenrechtlich eigenständigen, leistungsfähigen und transparenten System der Beihilfe und seiner systemgerechten Weiterentwicklung bekannt. Für den dbb war Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Zoll- und Finanzgewerkschaft, vor Ort.

Diese Änderungen sind geplant

Im Entwurf zur 10. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung stehen viele Verfahrensvereinfachungen, digitale Gesundheits- und Pflegeunterstützungen und Weiterentwicklungen in den Leistungen im Mittelpunkt. Moderne digitale Technologien bieten vielfältige Unterstützung bei Krankheit und Pflege, welche die Beihilfeberechtigen im Alltag unterstützen können, was der dbb uneingeschränkt begrüßt.

Besonders die Regelungen zur Vereinfachung der Abwicklung der Beihilfe bewertet die Gewerkschaft positiv. Dies sei wichtig, da eine zügige und rechtssichere Abwicklung der Beihilfeleistungen ein zentraler Erfolgsfaktor ist. Dazu gehören nach Ansicht des dbb unter anderem die vorgesehenen, einfacheren Antragsverfahren sowie Verlängerung der Antragsfrist auf nunmehr drei Jahre. Begrüßt werden auch die Anpassungen im Bereich der Heilmittel. Hier sollte zudem langfristig sichergestellt sein, dass eine konkurrenzfähige Kostenerstattung erfolgt und auch flächendeckend Behandler zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen in Anspruch genommen werden können, betont der dbb. Beispielsweise käme auch hier eine Dynamisierung infrage.

Thomas Liebel kommentierte: „Seit der letzten Änderungsverordnung im Dezember 2019 ist einige Zeit vergangen, während der Pandemie bestand schneller Handlungsbedarf, viele Vorgriffsregelungen haben das Beihilferecht weiterentwickelt. Viele der in dieser Zeit erfolgten guten und sinnvollen Anpassungen und Neuregelungen finden nunmehr Einzug in die Bundesbeihilfeverordnung, was der dbb uneingeschränkt unterstützt.“

Vorgesehen ist, ein Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum April zu ermöglichen. Der dbb wird über das weitere Verfahren berichten.

 

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