Forderung des dbb umgesetzt
Bundesfinanzministerium will Behindertenpauschbetrag erhöhen
Die Pauschale ist seit über 40 Jahren nicht mehr erhöht worden. Doch auch bei der nun geplanten Erhöhung sieht der dbb noch Luft nach oben.
Mit dem Behindertenpauschbetrag sollen alle Kosten abgedeckt werden, die durch eine Teilhabebeeinträchtigung in erheblichen Umfang entstehen. Die Pauschalierung soll den Betroffenen das aufwendige Einreichen von Belegen ersparen. „Das ist grundsätzlich eine gute Idee“, erklärte dbb Chef Ulrich Silberbach am 14. Juli 2020 in Berlin, „zumal es ebenfalls die Beschäftigten in den Finanzämtern entlastet.“ Doch ein erneutes Auseinanderdriften des Pauschbetrags und der allgemeinen Preisentwicklung müsse unbedingt verhindert werden, so Silberbach weiter. „Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass eine Dynamisierung in den aktuellen Gesetzentwurf einfließt.“
Zufrieden zeigte sich Silberbach hingegen damit, dass nach einer solch langen Zeit nun der Grundstein für zukünftig bessere Anerkennung der Sonderbelastung gelegt werde. „Die bisherige Pauschale ist besonders im Hinblick auf die viel propagierte inklusive Gesellschaft ein Schlag ins Gesicht aller Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen“, so der dbb Bundesvorsitzende weiter. „Hier musste sich dringend etwas tun.“ Der dbb habe in der Vergangenheit in Stellungnahmen, Ministergesprächen und auch im Rahmen des dbb Forums Behindertenpolitik immer wieder deutliche Verbesserungen im Steuerrecht gefordert.
Den neu vorgesehene Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Pauschbetrages bei einem Grad der Behinderung (GdB) zwischen 20 und 50 sieht Silberbach positiv: „Hier werden Betroffene und Versorgungsämter entlastet“, bilanzierte der dbb Chef „das ist eine Win-Win-Situation.“