Bundesländer: Weiter keine Bezahlung für schulische Ausbildung in Gesundheitsberufen?
In vielen Berufen im Gesundheitsbereich werden bis heute keine Entgelte für die schulische Ausbildung gezahlt, obwohl die Auszubildenden während der Praxisphase in den Kliniken eingesetzt und gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Am 25. April 2017 hat der dbb mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erstmals darüber verhandelt, für alle Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst der Länder – also auch im Gesundheitsbereich – eine tarifvertragliche Grundlage für Entgelte zu vereinbaren. Die Verhandlungen wurden jedoch vertagt.
Denn obwohl sich die Parteien in der Einschätzung der Situation weitgehend einig sind, wollen die Arbeitgeber den betroffenen Auszubildenden weiter kein Entgelt zahlen. Bei der TdL gibt es demnach Bedenken, ob auf Seiten der Krankenkassen die Pflicht zur Refinanzierung anerkannt werde. Abhilfe soll noch vor der Sommerpause ein gemeinsames Gespräch der Tarifpartner mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie Vertretern der Krankenkassen und Krankenhäuser bringen, um die bestehenden Probleme einvernehmlich zu lösen. Danach sollen die Tarifverhandlungen fortgesetzt und bis Ende 2017 erfolgreich beendet werden.