• dbb Vize

Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG

Schäfer: Änderungen sind nicht weitreichend genug

Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember 2020 den Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) beschlossen, der viele langjährige Forderungen des dbb und seiner Bundesbeamtengewerkschaften berücksichtigt.

„Es ist positiv zu vermerken, dass im Beteiligungsverfahren weitere Anregungen von uns eingeflossen sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Personalratssitzungen als Video- und Telefonkonferenzen stetig stattfinden können“, sagte dbb Vize Friedhelm Schäfer.

Der Gesetzentwurf hielte jedoch auch an Änderungen fest, die der dbb aufs Schärfste kritisiert. An erster Stelle betreffe dies die überobligatorische Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus 1995. „Die vorgesehene Einführung eines generellen Rechts der Dienststelle zur Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle entwertet die Beteiligung der Personalvertretungen ebenso wie die Funktion der Einigungsstelle. Das spiegelt ein Bild von Dienststelle und Personalvertretung wider, das mit der Vorstellung einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe nicht in Einklang zu bringen ist“, so Schäfer.

Auf Unverständnis stößt beim dbb auch die zaghafte Reaktion auf die großen Herausforderungen der Digitalisierung, die in der aktuellen Pandemie-Situation sichtbar geworden sind. „Die von der Bundesregierung zu Recht forcierte Digitalisierung des öffentlichen Dienstes wird sich in den nächsten Jahren massiv auf die Präsenz- und Kommunikationskultur in den Dienststellen auswirken und auch die Arbeit der Personalvertretungen erfassen. Wir fordern mit Nachdruck ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zur Dienststelle“, betonte Schäfer. Dies wurde im Gesetzentwurf bisher nicht berücksichtigt. „Damit wird den Gewerkschaften der grundgesetzlich zugesicherte Zugang zu den Beschäftigten angesichts unterschiedlicher Erreichbarkeit erschwert, ja teilweise unmöglich gemacht.“

Der dbb fordert eine ebenso gründliche wie zügige parlamentarische Behandlung, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. „Der vorgelegte Gesetzentwurf darf aber nur der Anfang einer kontinuierlich fortzusetzenden Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sein“, stellte Schäfer klar.

 

zurück