Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)

Bundesweite Warnstreiks der AOK-Beschäftigten

Um in den aktuellen Gehaltstarifverhandlungen ein unmissverständliches Signal an die Arbeitgeber zu senden, hat die GdS am 8. Dezember 2023 – einen Tag vor der Fortsetzung der Tarifverhandlungen mit der AOK-Tarifgemeinschaft (TGAOK) – einen ersten Aktionstag mit vier zentralen Protestkundgebungen in Berlin, Hannover, Dresden und Essen durchgeführt.

In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen mit der GdS am 30. November und 1. Dezember hatten die AOK-Arbeitgeber ihr völlig unzureichendes Angebot aus der ersten Runde nur ungenügend nachgebessert. Das Angebot – sechs Prozent ab September 2024 sowie weitere vier Prozent erst ab März 2025 – reiche nicht einmal aus, um die Inflation der Jahre 2022 und 2023 auszugleichen, hieß es von der GdS. Auch die avisierte Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie komme zu spät und solle zudem durch Teilbeträge über Monate gestreckt werden.

„Die AOK-Beschäftigten haben erkannt, dass dieses Angebot nur Augenwischerei ist und müssen sich angesichts der Ignoranz der Arbeitgeber provoziert fühlen“, erklärte der GdS Bundesvorsitzende und dbb Vize Wagner. Zuvor schon hätten die AOK-Arbeitgeber den jüngsten Tarifabschluss trotz der zwischenzeitlich historisch hohen Inflation einfach ausgesessen, statt die massiven Steigerungen bei den Lebenshaltungskosten rechtzeitig durch mögliche Ausgleichszahlungen an die Beschäftigten abzumildern.

Den Nachholbedarf bei den AOK-Gesundheitskassen bekräftigt auch GdS-Verhandlungsführer Stephan Kallenberg. Dabei gehe es nicht nur um die Bewältigung der enormen Preissteigerungen, sondern auch um das Bezahlungsniveau bei den AOKen, das im Vergleich zu anderen Krankenkassen inzwischen deutlich am unteren Ende anzusiedeln ist: „Eigentlich wollten die AOKen wieder attraktiver werden, um in Zeiten des Fachkräftemangels Nachwuchskräfte zu gewinnen und zu binden. Aber wie soll das klappen, wenn man nicht nur nicht aufholt, sondern immer weiter zurückfällt?“

Die GdS ist mit der Kernforderung nach Vergütungserhöhungen um 12,5 Prozent ab 1. Januar 2024 und einer überproportionalen Erhöhung der Vergütungsgruppen 1 bis 7 durch einen Mindestbetrag in die AOK-Vergütungsrunde gegangen. Unabhängig von den Tabellensteigerungen erwartet die GdS von den Arbeitgebern der AOK-Tarifgemeinschaft weiterhin die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie als „Soforthilfe“ für die Beschäftigten.

 

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