Charite: Jetzt Urabstimmung!

Nach einer letzten, 14-stündigen Verhandlungsrunde haben sich am gestrigen Morgen die Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite auf einen Kompromiss am Verhandlungstisch verständigt. Dabei konnten noch einmal deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten, insbesondere bei der Dauer der Angleichung an den Flächentarifvertrag (TVöD-VKA), erzielt werden. Die Tarifkommission der dbb tarifunion hat dem Ergebnis zugestimmt und empfiehlt die Annahme in der nun folgenden Urabstimmung.

Viel erreicht!

Der erreichte Verhandlungsstand sieht Entgeltsteigerungen in den Jahren 2011 und 2012 von insgesamt 200 Euro pro Monat vor. Ab 2013 wird in drei Schritten eine Anpassung an das bundesweit geltende Tarifniveau vorgenom-men. Weit mehr als zwei Drittel der Beschäftigten werden bereits 2014 100% dieses Niveaus erreicht haben (die Beschäftigten in den Entgeltgruppen ab Entgeltgruppe 10 im Jahr 2015). Das bedeutet Entgeltzuwächse von bis zu 400 Euro pro Monat. Alle bundesweit ausgehandelten Tariferhöhungen (TVöD-VKA) kommen den Beschäftigten automatisch zugute. Hier ist die Charité nicht länger isoliert und von anderen Kliniken im Bundesgebiet abgehängt.

  • Die Angleichung des Tarifgebietes Ost an das Tarifgebiet West (Unkündbarkeit, Jahressonderzahlung) wird bis Ende 2012 vollständig erreicht.
  • Der Nachtzuschlag wird auf 15% angehoben, was einer Steigerung von aktuell 1,28 Euro auf ca. 2,50 Euro pro Stunde gleichkommt.
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen (Wechselschicht, Schichtzulage) in gleicher Höhe wie Vollzeitbeschäftigte. Es wird eine Zulage von 30 Euro (auch für Teilzeitkräfte) plus Zeitgutschrift (110 bis 130%) für das „Rückholen aus dem Frei“ (Flexi-Dienst) geben. Damit wird eine Verbesserung gegenüber dem bundesweit geltenden Tarifniveau erreicht.
  • Für das Jahr 2011 wird außerdem eine Einmalzahlung von 300 Euro ausgeschüttet.
  • Die Entgelte der Auszubildenden, Schülerinnen/Schüler werden sofort auf das bundesweit geltende Niveau angehoben.

Der bisher ausgehandelte Tarifkompromiss im Detail:

Entgeltanhebungen

  • 1. Juli 2011
  • Erhöhung aller Tabellenwerte der aktuell geltenden Entgelttabelle Charité um 150 Euro (pro Monat).
  • 1. Juli 2012
  • Erhöhung aller Tabellenwerte der Entgelttabelle Charité um weitere 50 Euro (pro Monat). Damit sind untere Entgeltgruppen bereits nah am bundesweit geltenden Niveau (TVöD-VKA).
  • 1. Juli 2013
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 (entspricht den EG 9a Stufe 3 und 9b Stufe 3) auf 96% der zu diesem Zeitpunkt bundesweit gültigen Entgelttabelle (TVöD-VKA). Gleichzeitig Erhöhung aller anderen Tabellenwerte der Entgelttabelle der Charité um den Prozentsatz, der sich aus der Erhöhung der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 ergibt. Damit sind alle Entgeltgruppen unterhalb der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 weit über 96% des bundesweit geltenden Niveaus, teilweise bereits bei 100%.
  • 1. Juli 2014
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 (entspricht den EG 9a Stufe 3 und 9b Stufe 3) auf 97,5% der zu diesem Zeitpunkt bundesweit gültigen Entgelttabelle (TVöD-VKA). Gleichzeitig Erhöhung aller anderen Tabellenwerte der Entgelttabelle der Charité um den Prozentsatz, der sich aus der Erhöhung der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 ergibt. Damit sind alle Entgeltgruppen unterhalb der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 weit über 97,5% des bundesweit geltenden Niveaus, oftmals bereits bei 100%.
  • 1. Dezember 2014
  • Erhöhung aller Tabellenwerte bis einschließlich Entgeltgruppe 9 (auch Entgeltgruppe 9a, 9b, 9c, 9d) auf 100% der zu diesem Zeitpunkt gültigen Entgelttabelle, die bundesweit gilt (TVöD-VKA). Anschließende automatische Übernahme der bundesweiten Tariferhöhungen.
  • 1. Juli 2015
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 10 und 11 (auch EG 10a, 11a und 11b) auf 100% der zu diesem Zeitpunkt gültigen Entgelttabelle, die bundesweit gilt (TVöD-VKA). Anschließende automatische Übernahme der bundesweiten Tariferhöhungen.
  • 31. Dezember 2015
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 12 bis 15Ü auf 100% der zu diesem Zeitpunkt gültigen Entgelttabelle, die bundesweit gilt (TVöD-VKA). Anschließende automatische Übernahme der bundesweiten Tariferhöhungen.
  • 31. Dezember 2016
  • Einführung der Stufen 6 in den Entgeltgruppen 9 und höher.

Beschleunigungszulage

Des Weiteren einigten sich die Verhandlungspartner auf eine so genannte Beschleunigungszulage. Alle Entgeltgruppen, die noch nicht das Niveau des TVöD-VKA erreicht haben, erhalten per 1. Juli 2011 eine zusätzliche monatliche Zulage. Die Höhe der Zulage richtet sich nach dem Anteil des noch zur Verfügung stehenden Volumens des Leistungsentgelts gemäß des TV-Charité. Sie wird mindestens 0,6% des jeweiligen Monatsentgelts betragen und jährlich ansteigen. Die Zulage wird solange gewährt, bis der einzelne Beschäftigte das Niveau des TVöD-VKA erreicht hat. Durch diese Lösung ist es gelungen, den Anpassungszeitraum noch einmal deutlich zu verkürzen.

Funktionszulage für EG 8a und 9a

Als weiterer Punkt ist die Gewährung einer Sonderzulage für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 8a und 9a vereinbart worden. Sie beträgt 50 Euro im Monat und ist auf die Laufzeit des Tarifvertrages begrenzt.

Weitere Verbesserungen im Überblick

  • Befristungen bei Drittmittelbeschäftigten grundsätzlich mindestens für die gesamte Projektlaufzeit
  • Anerkennung von Vorbeschäftigungen bei der Eingruppierung, wenn die Unterbrechung nicht mehr als ein Jahr beträgt
  • Sollte der Marburger Bund höhere Entgeltabschlüsse erreichen, so wird das für die anderen Beschäftigten ebenfalls umgesetzt
  • Zahlung für den Abschluss der Fachweiterbildung im Bereich OP, Anästhe-sie und Intensivpflege in Höhe von 200 Euro
  • Zusatzurlaub und volle Zulagen für nächtlichen Bereitschaftsdienst
  • Vor und nach einem mindestens fünftägigen Urlaub sind keine Wochen-enddienste, vorher keine Nachtdienste oder Rufbereitschaften zu leisten
  • Zeiten als Praxisanleiter sind im Dienstplan zu berücksichtigen
  • Beschäftigte haben bei Vorliegen persönlicher Gründe eine Kündigungsfrist von sechs Wochen (der Arbeitgeber hat keine verkürzten Kündigungsfristen)
  • Ansprüche, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft sind, gelten auch für Partnerschaften nach dem Partnerschaftsgesetz sowie für Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II (hier nur, wenn ein gemeinsames Kind mit im Haushalt lebt)

Durch Geschlossenheit und massive Streikswurde ein guter Kompromiss erreicht!

CFM

Vor dem Hintergrund der vorläufigen Einigung mit der Arbeitgeberseite der Charité steht nun auch den ersten Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung der CFM nichts mehr im Wege. Ein erster Verhandlungstermin ist für den 31. Mai 2011 bereits vereinbart worden. Damit kann nun endlich für die Kollegen der CFM ein Tarifvertrag erreicht werden.

Das Verhandlungsergebnis für die Charité kann sich sehen lassen. In vielen Punkten ist dieses Ergebnis besser als im bundesweiten Vergleich. Der kraftvolle Streik hat dieses Verhandlungsergebnis erst ermöglicht. Wir haben gemeinsam viel erreicht und sollten diesen Kompromiss nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!

 

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