dbb Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften
Corona-Pandemie: Informationen und politische Forderungen
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens – und damit natürlich auch auf den gesamten öffentlichen Dienst. Die dbb Landesbünde und Fachgewerkschaften bieten in dieser Lage wichtige regional- und berufsspezifische Informationsangebote.
Insbesondere zu den länderspezifischen bzw. regionalen Regelungen empfiehlt der dbb, sich regelmäßig bei den dbb Landesbünde zu informieren. Eine Übersicht der Landesbünde finden Sie auf dbb.de. Hinsichtlich der berufsspezifischen Informationen gilt dies selbstverständlich auch für die dbb Mitgliedsgewerkschaften. Eine Liste aller im dbb organisierten Gewerkschaften finden Sie ebenfalls auf dbb.de.
Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Bereiche und der dynamischen Entwicklung kann nur eine Auswahl der Aspekte im dbb aktuell abgebildet werden. Die Redaktion bittet dafür um Verständnis.
Die Regierungsfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt haben in Abstimmung mit dem dbb sachsen-anhalt einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Personalratswahlen mit Blick auf die Corona-Pandemie zu verschieben. Diese hätten in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2020 stattfinden sollen. Dazu sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck: „Dass die Regierungsfraktionen unsere Initiative aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Verschiebung der Personalratswahlen vorgelegt haben, beweist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Legislative und Gewerkschaften besonders auch in Krisenzeiten. Die Bekämpfung der Pandemie, die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Daseinsvorsorge haben jetzt absolute Priorität. Deshalb und nicht zuletzt zum Schutz der Bediensteten ist die Verschiebung der Personalratswahlen alternativlos.“ Details gibt es unter sachsen-anhalt.dbb.de.
Als Reaktion auf einen Brandbrief des BBW zu den Problemen der Personalvertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie hat das Innenministerium von Baden-Württemberg am 31. März 2020 nun „Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen in Zeiten der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise“ vorgelegt. Das Papier zeigt möglichst umfassend großzügige Wege auf, wie die Mitbestimmung der Personalvertretungen in der derzeitigen Situation gewährleistet werden kann. Insbesondere greift es die Anregungen des BBW auf und spricht sich dafür aus, dass aufgrund der besonderen Umstände das schriftliche oder elektronische Umlaufverfahren auch dann ausgeübt werden kann, wenn dies in der Geschäftsordnung (bisher) nicht vorgesehen ist und eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist. Weitere Regelungen sind unter bbw.dbb.de zusammengefasst.
Wie der Bayerische Beamtenbund am 26. März 2020 mitteilte, hat auch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Hinblick auf die Beschlussfassung durch die Personalratsgremien ähnliche Hinweise herausgegeben: Um eine schnelle Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung zu gewährleisten, sollen Beschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden. Diese Möglichkeit sieht Art. 37 Abs. 3 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) üblicherweise nur für einfache Angelegenheiten vor. Unter den aktuellen Gegebenheiten soll der Personalratsvorsitzende in diese Entscheidung auch vor allem den Gesundheitsschutz der Personalratsmitglieder mit einbeziehen. Details dazu gibt es unter bbb-bayern.de.
Der dbb berlin hat sich erfolgreich für eine zügige Bearbeitung von Beihilfeanträgen auch in Zeiten der Corona-Krise stark gemacht. Das zuständige Landesverwaltungsamt hatte zum Schutz der Beschäftigten vor Ansteckung mit dem Virus auf alternierende Teilzeit umgestellt und angesichts der verminderten Kapazitäten Prioritäten für die Bearbeitung gesetzt. Vorrang haben dabei Abrechnung und Auszahlung von Bezügen, aber etwa auch die Bearbeitung und Auszahlung besonderer Beihilfeanträge (Dringlichkeit aufgrund hoher Beträge). Für eine Bearbeitung der sensiblen und deshalb besonders schutzwürdigen Beihilfedaten im Homeoffice fehlen dem Amt die technischen Möglichkeiten. Nach einem Gespräch zwischen dbb Landeschef Frank Becker mit dem zuständigen Finanz-Staatssekretär Fréderic Verrycken hat das Landesverwaltungsamt am 30. März 2020 das Personal in der Beihilfebearbeitung nach Abwägung aller Risiken aufgestockt. Becker zeigte sich erfreut über die prompte Reaktion: „Die Aufstockung trägt nicht nur den Bedürfnissen der Antragsteller Rechnung, sondern auch dem Personal der Beihilfestelle, das am Limit arbeitet und dem ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.“
Die Vorsitzende des dbb rheinland-pfalz Lilli Lenz hat die Bevölkerung am 26. März 2020 zur Unterstützung für den öffentlichen Dienst aufgerufen: „Den erneut besonders geforderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst muss jede mögliche Hilfe und Unterstützung gegeben werden in der gegenwärtigen Lage. Für uns alle gilt, in Besonnenheit und Solidarität die behördlichen Anweisungen sowie die Infektionsschutzregeln zu beachten und zu befolgen. So können wir diese Krise gemeinsam meistern.“ Der öffentliche Dienst habe einen hohen Wert und die Menschen dort würden dafür entsprechend Wertschätzung verdienen.
Dass auf die Beschäftigten der deutschen Finanzverwaltung auch in Corona-Krisenzeiten Verlass ist, erklärte Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb Vize am 28. März 2020 mit Blick auf die angeordneten steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen. Der Eingang von Steuerstundungsanträgen und von Anpassungsverlangen für Steuervorauszahlungen sei derzeit gewaltig und überflute die Finanzämter. Zudem erkundigten sich viele Steuerzahler telefonisch nach möglichen Sofortmaßnahmen. Daneben müsse auch noch der normale Arbeitsanfall wie zum Beispiel die Bearbeitung von Steuerrückerstattungen für Arbeitnehmer erledigt werden. Die Beschäftigten in den Finanzbehörden hätten zwar ebenso wie der Rest der Bevölkerung Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus. „Trotzdem geben wir zur Zeit alles, egal ob vor Ort in den Behörden oder aus Sicherheitsgründen im Homeoffice“, versicherte Eigenthaler. Ein großes Lob verdienten auch die IT-Fachleute in der Finanzverwaltung, die mit Hochdruck daran arbeiteten, dass Heimarbeitsplätze überhaupt erst möglich würden. „Wir nehmen unseren Auftrag und unseren Diensteid auch in Krisenzeiten sehr ernst und werden ihn umsichtig umsetzen. Denn der Staat muss funktionieren, sonst erleben wir ein Waterloo.“
Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) hat am 30. März 2020 die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie begrüßt. Angesichts der noch nicht absehbaren Herausforderungen durch die Krise komme der gesetzlichen Sozialversicherung eine Schlüsselrolle zu. Besonders gefordert seien nun die Träger der Arbeitslosenversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende, „Die Menschen in Deutschland können sich auf die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter verlassen. Weil dort engagierte Kolleginnen und Kollegen trotz knappen Personals und unter aktuell widrigen Umständen ihren Dienst tun. Sie machen den Sozialstaat so erst handlungsfähig“, sagte der GdS Bundesvorsitzende und dbb Vize Maik Wagner. „Ganz wichtig ist uns, dass auch die Arbeitszeiten und Interessen der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt werden, damit sie bestmöglich ihren wichtigen Job ausüben können.“ Um zeitnah Leistungen wie Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II auszuzahlen, müsse ein noch stärkerer Fokus auf digitale Hilfsmittel gelegt werden. „Eine Vielzahl von Anträgen muss noch immer postalisch gestellt und dann eingescannt werden. Das kostet Zeit und bindet Personal. Die Träger müssen schnellstmöglich die IT-Infrastruktur stabilisieren und dann ausbauen, um den Beschäftigten die Arbeit aus dem Homeoffice und den Kunden digitale Behördengänge zu ermöglichen.“
Die in Arbeitsagenturen und Jobcentern engagierte Gewerkschaft Arbeit und Soziales (vbba) begrüßte am 31. März 2020, dass der Zugang zur Kurzarbeit erleichtert wurde und die Betriebe durch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge finanziell zusätzlich entlastet werden. Jedoch forderte der vbba Bundesvorsitzende Waldemar Dombrowski eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent beziehungsweise auf 87 Prozent bei Betroffenen mit mindestens einem Kind. „Durch die vorübergehende Erhöhung der Lohnersatzleistung würden wir in vielen tausend Fällen die Abhängigkeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ergänzender Grundsicherung vermeiden. Das wäre psychologisch sehr wichtig, und man würde den Jobcentern den bürokratischen Mehraufwand ersparen.“ Dombrowski geht zudem davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Kurzarbeitergeld weiter steigen wird: „Auch wenn die Zahlen derzeit nur qualifiziert geschätzt werden können, gehen wir nach stichprobenartigen Rückmeldungen aus der Fläche von einem Niveau aus, das die von der Bundesregierung genannten 2,35 Millionen Bezieher bei weitem übersteigen wird.“ Zur nachhaltigen Sicherung der Lohnersatzleistungen und angesichts des schwer angeschlagenen Arbeitsmarktes fordert die Gewerkschaft zudem deutlich mehr Personal in Arbeitsagenturen und Jobcentern. Dauerhaft könne man andere Aufgabenbereiche, die derzeit aus nachvollziehbaren Gründen zugunsten der Sicherung der Lohnersatzleistungen zurückgefahren werden, wie etwa Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung für junge Menschen, nicht vernachlässigen.
„Wir brauchen Mindeststandards beim Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schüler, wenn die Schulen nach den Osterferien tatsächlich wieder geöffnet werden sollen.“ Das forderte die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes Susanne Lin-Klitzing am 1. April 2020. „Das sind notwendige Hausaufgaben für die Kultusminister in den Osterferien. Darüber muss jetzt nachgedacht werden, dafür müssen jetzt Pläne entwickelt werden, damit ein ausreichender Gesundheitsschutz zu Schulbeginn an allen Schulen tatsächlich umgesetzt ist, wenn die Ministerpräsidenten es denn ernst meinen mit dem Schulstart nach der Osterwoche. Die Situation ist für alle schwierig und wir erwarten keine Patentlösungen, aber gute Bedingungen für den Erhalt der Gesundheit aller Menschen in den Schulen müssen bedacht sein und erfüllt werden, denn voraussichtlich wird nach Ostern das Corona-Virus ja noch nicht ‚besiegt‘ sein.“ Welche Anzahl an funktionierenden Waschbecken muss wo in jeder Schule vorhanden sein, damit sich alle in der Schule Tätigen mehrmals am Schultag die Hände waschen können? Müssen alle Bereiche der Schulen, insbesondere auch die Toiletten, häufiger und besser gereinigt werden als das im Regelbetrieb vor Corona der Fall war? Und wenn ja: Wie kann das gewährleistet werden? Diese und weitere Fragen müssten zeitnah geklärt werden, so Lin-Klitzing.
Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hat am 1. April 2020 gefordert, den Wald auch in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Waldbesitzende und Forstleute stünden durch Stürme, Hitze, Dürre und Borkenkäfer weiter vor großen Kahlflächen und Bergen von Schadholz, das keiner abtransportiere und für das es kaum Geld gebe. Zudem sei auch dieses Frühjahr wieder sehr trocken, die Waldbrandgefahr hoch. Bisher seien bereits 245.00 Hektar Kahlflächen entstanden. Die Frühjahrspflanzungen könnten vertrocknen oder wegen Corona sogar gänzlich ausfallen. „Wir Forstleute appellieren an die Politik, auch in der Corona-Krise den Wald nicht zu vergessen“, sagte BDF Chef Ulrich Dohle. „Die Zusagen der Hilfsgelder für den Wald müssen eingehalten werden, und das Geld muss genauso schnell zur Verfügung stehen wie für die coronagebeutelten Firmen. Gleichzeitig bedarf es weiter großer Anstrengungen, um den Klimawandel wirksam zu begrenzen.“