Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

dbb Chef Heesen fordert besondere Arbeitsschutzregeln für Feuerwehr und Polizei

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Opt-out von der zulässigen Höchstarbeitszeit muss abgeschafft werden. Sicherheitsrelevante Bereiche des öffentlichen Dienstes benötigen eine gesonderte Arbeitszeitregelung. Dies sind Kernpositionen einer Stellungnahme, die der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen am 28. April in Berlin vorstellte. „Im Grundsatz müssen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln für alle Beschäftigten gelten; wir brauchen aber Ausnahmen für Feuerwehr und Polizei, die nichts mit generellem Opt-out zu tun haben“, so Heesen.

Der dbb Bundesvorsitzende will sich auch als Präsident der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) für einen wirksamen Arbeitsschutz in Europa stark machen. Im öffentlichen Dienst gebe es aber Aufgabenbereiche, für die gesonderte Regeln geboten seien. „Diese sind eng und streng zu begrenzen; sonst gefährden wir den Arbeitsschutz“, warnt Heesen. Er denke insbesondere an die Feuerwehr und die Polizei, deren Arbeitszeiten nicht in ein starres Korsett passten. „Hier braucht es Flexibilität, sonst funktionieren die Einsatzpläne nicht. „Polizei und Feuerwehr genießen großes Ansehen bei den Bürgerinnen und Bürgern“, so Heesen. Polizisten und Feuerwehrleute machten einen schweren, zuweilen knochenharten und allzu oft gefährlichen Job zum Wohl der Menschen. „Wer die öffentliche Sicherheit gewährleistet, hat nicht nur eine höchstverantwortliche Aufgabe; der hat auch den vollen Rückhalt der Politik verdient“, fordert Heesen.

„Es ist das erste Mal, dass wir in einer zentralen Frage eine Stellungnahme gemeinsam mit einer europäischen Partnergewerkschaft abgeben“, freut sich der dbb Bundesvorsitzende über das jüngste Ergebnis der Zusammenarbeit mit der niederländischen Gewerkschaft CNV Publieke Zaak. Der CNV ist eine niederländische Gewerkschaft, die wie der dbb Beschäftigte im öffentlichen Dienst vertritt. Im Frühjahr 2009 war der Entwurf einer neuen Arbeitszeitrichtlinie im Vermittlungssauschuss von Rat und Parlament gescheitert. Die Europäische Kommission bereitet nun ein neues Gesetzgebungsverfahren vor.

 

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