• Volker Geyer und Ulrich Silberbach
    Volker Geyer und Ulrich Silberbach (v.l.)

dbb kündigt Entgelttabellen zum TVöD

Zeit für Investitionen ins Personal

Die Bundestarifkommission (BTK) des dbb hat die Entgelttabellen zum TVöD am 18. Juni 2020 gekündigt. Damit beginnt am 1. September 2020 die Einkommensrunde mit Bund und Kommunen.

„Die Wertschätzung der kommunalen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten hat den ersten ernsthaften Belastungstest nicht bestanden“, fasste dbb Tarifchef Volker Geyer das vorausgegangene Gespräch mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zusammen.

Auch der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach kritisierte vor allem die Verweigerungshaltung der VKA: “Es ist ärgerlich, dass die Kommunen zwar oft und gerne den Begriff ‚Investitionen‘ in den Mund nehmen, dabei aber offensichtlich nicht an Investitionen ins Personal denken. Das ist umso bedauerlicher, als der Fachkräftemangel und die demografische Krise im öffentlichen Dienst auch durch Corona nicht verschwunden sind.“

Die dbb Bundestarifkommission wird am 25. August 2020 die Forderungen für die Einkommensrunde beschließen. Geyer: „Wir sind systemrelevant und wir haben während der Pandemie absolute Spitzenleistungen erbracht. Dennoch haben die Arbeitgeber dieses Mal sogar schon vor der eigentlichen Einkommensrunde deutlich gemacht, dass Wertschätzung für sie nur aus warmen Worten besteht.“

Der dbb Chef kündigte an, dass die Beschäftigten sich den materiellen Ausdruck dieser Wertschätzung notfalls erkämpfen werden. Silberbach: „Wir wollen keinen Arbeitskampf, werden aber notfalls nicht davor zurückschrecken. Die Kolleginnen und Kollegen in Kitas, Krankenhäusern, Ordnungs- und Bezirksämtern, Jobcentern, bei Zoll und Bundespolizei setzen auf die Unterstützung der Öffentlichkeit und der Medien, wenn es darum geht, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen, notfalls eben im Konflikt.“

Video-Statement des dbb Chefs Ulrich Silberbach zur Kündigung der TVöD-Entgelttabellen

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, und rund 225.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten (187.600) nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

 

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