dbb regt Diskussion über bessere Sicherung der Einkommen im öffentlichen Dienst an
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat im Interview mit dem „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 8. Oktober 2013) eine Diskussion angeregt, um die Finanzierung der Beamtenversorgung auf solidere Grundlagen zu stellen. „Man könnte darüber nachdenken, ob die Abwicklung der Beamtenversorgung nicht einer gemeinsamen Institution übertragen werden kann.“
Der dbb Chef erläuterte weiter: „So könnte analog zur bereits bestehenden Versorgungsanstalt für die Zusatzversorgung eine Versorgungsanstalt für Beamtenversorgung gebildet werden, über die alle Fondsmittel etwa mit Hilfe der Bundesbank mündelsicher angelegt werden – auf die die einzelnen Länderparlamente keinen Zugriff hätten. Das würde sicherstellen, dass einzelne Länder sich bei der Pensionsvorsorge nicht aus der Verantwortung stehlen können.“
Zwar sei ihm bewusst, dass diese Idee gerade bei den Ländern, die ihre Versorgungsrücklagen bereits zum Stopfen von Haushaltslöchern „verfrühstückt haben“, auf wenig Gegenliebe stößt, räumte der dbb Bundesvorsitzende ein. „Ich glaube aber, dass gerade eine Große Koalition die Chance hat, hier zu sinnvollen Ergebnissen zu kommen.“ Darauf sei der öffentliche Dienst dringend angewiesen: „Denn die sichere Pension ist neben der Unkündbarkeit der Vorteil, mit dem der öffentliche Dienst angesichts einer im Durchschnitt schlechteren Bezahlung im Wettbewerb mit den privaten Arbeitgebern um das schrumpfende Arbeitskräfteangebot bestehen kann. Wenn wir das nicht erhalten können, sind wir verloren.“
Eine Forderung, die der dbb Bundesvorsitzende an eine, wie auch immer zusammengesetzte, künftige Regierungskoalition richtet, ist die Rückkehr zu einheitlichen Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst. „In der guten alten Zeit gab es einen Bundesangestelltentarif und ein Bundesbesoldungsgesetz für den ganzen öffentlichen Dienst. Heute verhandeln Bund und Kommunen noch zusammen, die Länder aber getrennt.“ Mit verheerendem Ergebnis, kritisiert Dauderstädt: „Inzwischen gibt es bei gleicher Tätigkeit Unterschiede in der Besoldung von 20 Prozent etwa zwischen Berlin und Bayern.“