Kommunaler Nahverkehr Bayern
dbb stellt Forderungen an Arbeitgeber
Am Freitag, den 18. April 2018, hat der dbb mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) aufgenommen.
Zu Beginn der Verhandlungen stellte der dbb den Arbeitgebern seine Forderungen dar:
- Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 8 Prozent, mindestens jedoch 200 Euro, bei einer Laufzeit von 24 Monaten
- Wahlmöglichkeit der Beschäftigten: Erhöhung des Entgelts oder zusätzliche Urlaubstage
- Gewährung der Zuschläge für Sonderformen der Arbeit nach individueller Entgeltgruppe und Entgeltstufe
- Verbesserungen bei der Umsetzung der Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen, dazu zählen
- Verlängerung des Nachtarbeitszeitraumes bis 6.00 Uhr
- Bei einer planmäßigen Unterbrechung einer Dienstschicht wird ab der 60. Minute eine Entschädigung von 10 Euro gezahlt
Darüber hinaus forderte der dbb die Arbeitgeber zu Verbesserungen bei der Fahrdienstuntauglichkeit sowie zur Definition zu Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten auf.
Die Arbeitgeber zeigten sich für eine Weiterentwicklung des TV-N Bayerns offen. Besonders die Forderung nach einer Wahlmöglichkeit der Beschäftigten, d.h. eine Erhöhung des Entgelts oder zusätzliche Urlaubstage, traf auf ein großes Interesse. Dazu werden sich die Arbeitgeber intern beraten.
Ein Angebot der Arbeitgeber gab es in dieser Runde nicht. Die Arbeitgeber erklärten ihre Bereitschaft, das in Potsdam in den Verhandlungen für den öffentlichen Dienst erzielte Ergebnis auf den kommunalen Nahverkehr Bayern zu übertragen. Dieses Ergebnis sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte in drei Schritten bei einer Laufzeit von 30 Monaten vor.
Die Tarifverhandlungen werden am Mittwoch, den 30. Mai 2018, in Nürnberg fortgesetzt. Weitere Informationen erfolgen zeitnah.