Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Digitalisierung nutzen: Gleichstellung gestalten

Die dbb bundesfrauenvertretung hat das Sachverständigengutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zum Schwerpunkt „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ begrüßt.

Vor allem unterstützt sie die Forderungen nach besseren Rahmenbedingungen für mobile und flexible Arbeitszeitgestaltung, die maßgeblich zur Gleichstellung in der Arbeitswelt beitragen. „Die Digitalisierung hat vieles verändert: unsere Arbeitswelt, unser Privatleben und selbst unsere politische Teilhabe. Das stellt uns vor neue Herausforderungen, bietet uns aber auch Chancen, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten anzupacken. Die Erkenntnisse der Sachverständigenkommission zum Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sind hierfür wegweisend“, erklärte dbb frauen-Chefin Milanie Kreutz am 28. Januar 2021. Das vorliegende Gutachten verdeutliche, dass es weiterhin geschlechtsbezogene Barrieren gebe, die Frauen den Zugang zu digitalisierungsbezogenen Kompetenzen erschwere. „Um aber in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt bestehen zu können, müssen Frauen eine aktivere Rolle in der digitalisierten Gesellschaft einnehmen. Die dafür notwendigen Maßnahmen legt das Sachverständigengutachten dar. Die Bundesregierung sollte diese sehr ernst nehmen,“ so Kreutz.

Insbesondere unterstützen die dbb frauen die Empfehlung, einen Rechtsanspruch für mobiles Arbeiten zu schaffen und dafür zu sorgen, dass der Rechtsrahmen angemessene arbeitsschutzrechtliche und gesundheitliche Standards auch in den Verwaltungen regelt. „Die Corona-Krise hat gezeigt, dass auch der öffentliche Dienst flexible Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten in vielen Bereichen anbieten kann. Jetzt ist die Zeit, um unsere Verwaltungen fit für die Zukunft zu machen und gendergerecht aufzustellen. Die Beschäftigten haben vorgelebt, dass es geht. Jetzt sind Politik und Dienstherren in der Pflicht“, forderte Kreutz.

Der Bericht macht zudem darauf aufmerksam, dass Anforderungsprofile in bestimmten Tätigkeits- oder Stellenbeschreibungen des öffentlichen Dienstes oftmals veraltet sind oder keine digitalisierungsbezogenen Anforderungen enthalten. Die dbb frauen stellen sich hinter die Forderung der Sachverständigenkommission, dass Tätigkeitsprofile angepasst und Arbeitsbewertungsverfahren auf ihre Eignung hinsichtlich digitalisierungsbezogener Veränderungen überprüft werden müssen. Kreutz: „Vor allem im öffentlichen Dienst brauchen wir eine Neuorientierung bei der bei der Tätigkeitsbeschreibung und bei der dienstlichen Beurteilung, um diskriminierungsfreie Aufstiegs- und Bezahlstrukturen zu ermöglichen.“

Hintergrund:
Digitale Technologien haben unsere Gesellschaft nahezu revolutioniert, aber wie wirken sie sich auf die Gleichstellung der Geschlechter aus und was müssen wir tun, um eine gleichberechtigte Teilhabe zwischen Männern und Frauen sicherzustellen? Diese Fragen hat die Sachverständigenkommission in ihrem Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung untersucht. Das Gutachten formuliert 101 Handlungsempfehlungen mit dem Ziel, die Verwirklichungschancen im Zuge der Digitalisierung für alle zu stärken – unabhängig vom Geschlecht. Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, hatte das Gutachten am 26. Januar 2021 an Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey übergeben. Das Gutachten bildet zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung, die in den kommenden Monaten erarbeitet wird, den Dritten Gleichstellungsbericht.

 

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