DPolG: Terrorabwehr im Luftverkehr ist hoheitliche Aufgabe des Staates

„In Deutschland haben wir die besten Kontrollgeräte und sind in der Lage, mehr Sprengstoffe als beispielsweise in den USA zu erkennen. Aber beim alles entscheidenden Thema ‚Mensch‘, dem sogenannten ‚human factor‘, geben wir die Verantwortung allzu leichtfertig an gewinnorientiert arbeitende private Sicherheitsunternehmen ab“, sagte Ernst G. Walter, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, am 8. Juni 2017. Die DPolG setze sich seit Jahren in der Politik für die Rücknahme der Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen ein und fordere einen Systemwechsel bei diesen hochsensiblen Kontrollen zur Terrorabwehr.

Lange Warteschlangen vor den Kontrollstellen wegen zu wenig Kontrollpersonal würden nicht nur Flugreisende, Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber verärgern, sondern könnten sogar gefährlich werden, da die Konzentrationsfähigkeit der durchgehend über viele Stunden eingesetzten Kontrollkräfte unter der Dauerbelastung leide. Walter: „Ein einheitlicher Qualitätsstandard kann nur sichergestellt werden, wenn der Staat die hoheitlichen Terrorabwehrmaßnahmen im Luftverkehr wieder vollständig selbst in die Hand nimmt. Ob die Kontrollkräfte dabei eigene Angestellte der Bundespolizei oder wie am Flughafen München Mitarbeiter einer staatseigenen Gesellschaft sind, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass eine sorgfältige Personalauswahl von in jeder Hinsicht zuverlässigen Kontrollkräften, die Aus- und Fortbildung sowie die Aufsicht über die Kontrollen komplett, unmittelbar und verantwortlich in einer Hand liegen.“

 

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