Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Durchsetzung von Sanktionen: Clearingstelle als Interimslösung gefordert

Sanktionen der Europäischen Union (EU) haben zuletzt aufgrund des Überfalls von Russland auf die Ukraine als außenpolitisches Instrument an Bedeutung gewonnen. Der BDZ fordert für deren konsequente Umsetzung eine Clearingstelle als Interimslösung, bis die geplante neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung aufgebaut ist.

Aktuell stelle die Umsetzung der zahlreichen EU-Sanktionen gegen gelistete Personen und Organisationen die nationalen Gefahrenabwehrbehörden vor erhebliche Herausforderungen, erklärte der BDZ am 4. November 2022. Die Durchsetzung scheitere oft an fehlenden Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnissen sowie einer fehlenden Vernetzung der zuständigen Behörden. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II plane die Bundesregierung dieses Problem anzugehen, indem sie eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung schafft. Der BDZ begrüßt diesen Ansatz, hält aber zur Überbrückung des zu erwartenden langwierigen Aufbauprozesses die Einrichtung einer Clearingstelle für die Zusammenarbeit der zuständigen Gefahrenabwehrbehörden des Bundes und der Länder für notwendig. Dabei gehe es etwa um Koordinierungsaufgaben, die Personalrekrutierung und den Aufbau von IT-Infrastruktur und -Verfahren.

Der Entwurf des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II sieht die Einrichtung der Zentralstelle auf Bundesebene im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums vor. Um die Umsetzung zu beschleunigen soll sie zunächst an die Generalzolldirektion angegliedert werden und später in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden. Weiterhin soll mit dem Gesetz ein Verwaltungsverfahren zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften sowie ein korrespondierendes Register geschaffen werden. Für dieses Verfahren wird auch eine Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden auf Bundes- und Länderebene geregelt. Darüber hinaus soll ein Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen eingeführt werden, um Geldwäscherisiken im Immobiliensektor zu minimieren.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes sagte: „Mit der neuen Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung kommt endlich der politische Wille zum Ausdruck, entschlossen der Spur des Geldes zu folgen und gleichermaßen gegen Finanzkriminalität vorzugehen. Das unterstützt der BDZ voll und ganz. Denn der vorliegende Entwurf schafft mit der Aufgabenbündelung bei dieser Stelle auch die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Ermittlung und Sicherung von sanktionierten Vermögen. Hier war den Bundesländern mit ihrem Gefahrenabwehrrecht bisher eher die Hände gebunden.“ Klar sei aber auch, dass man jegliche Form der Finanzierung von Mehrbedarfen an Personal, IT und Sachmitteln zu Lasten des Haushalts von ITZBund und der Zollverwaltung ablehne. Sofern es die Bundesregierung mit der Bekämpfung von Finanzkriminalität wirklich ernst meine, seien gesonderte Investitionen in Personal und Ausstattung erforderlich.

 

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