• Thomas Eigenthaler

Eigenthaler: dbb verteidigt Steuerfreiheit öffentlicher Güter

„Eine steuerliche Gleichbehandlung gemeinwohlorientierter und hoheitlicher Aufgaben mit Dienstleistungen des privaten Sektors ist nicht gerechtfertigt“, so der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) lehnt Brüsseler Gedankenspiele über eine Besteuerung öffentlicher Dienstleistungen ab. „Breitere Steuerbemessungsgrundlagen dürfen nicht dazu führen, dass gemeinwohloriente oder hoheitliche Aufgaben künftig der Mehrwertsteuer unterworfen werden.“ Hintergrund der Äußerungen des Gewerkschaftsführers und Steuerexperten ist eine in diesen Tagen endende Konsultation der EU-Kommission, in der es um neue europäische Regeln für die Mehrwertsteuer geht.

„Der Grundsatz der Steuerneutralität steht aus dbb Sicht nicht in Widerspruch zu den Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung.“ Eigenthaler betonte, öffentliche Einrichtungen mit Gemeinwohlverpflichtung könnten sich nicht in wettbewerbsverzerrender Konkurrenz zu privaten Unternehmen befinden, da sie ganz anderen Rahmenbedingungen unterlägen. Die Kommission selbst habe zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Abbau bestehender Steuerbefreiungen erhebliche Auswirkungen auf die Kosten für öffentliche Güter wie die Bildungs- und die Sozialversicherungssysteme haben kann. Es gebe hinsichtlich der Befreiung öffentlicher Güter von der Mehrwertsteuer keinen Änderungsbedarf. Dazu zählte Eigenthaler ausdrücklich auch die öffentliche Personenbeförderung.

Der dbb unterstützt das Vorhaben, die europäischen Mehrwertsteuer-Regeln im Rahmen eines EU-weiten Mehrwertsteuer-Kodex und einer Harmonisierung der Mehrwertsteuer-Verfahren zu vereinfachen. „Das darf aber nicht zu einer Mehrbelastung der Nutzer öffentlicher Dienstleistungen führen.“ Der dbb befürwortet zudem einen intensiveren und effizienteren Datenaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden, um den Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen. „Wir sprechen uns auch für eine Senkung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen aus.“ Das gelte besonders für die kleinen und mittleren Unternehmen. Steuererklärungsvordrucke könnten standardisiert, einheitliche Ansprechstellen eingerichtet werden. „Das kann die EU alles machen, sofern gleichzeitig gewährleistet ist, dass dem Mehrwertsteuerbetrug wirksam entgegengetreten wird.“ Die öffentlichen Dienstleistungen dürfe Brüssel aber nicht anrühren. „Damit würde die EU ihre Kompetenz überschreiten.“

 

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