1. Änderungstarifvertrag:

Entgeltordnung für Lehrkräfte weiter verbessert

Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich am Mitte Februar 2016 auf eine Verbesserung der Entgeltordnung für Lehrkräfte verständigt. So wurden beispielsweise die Fristenregelungen für Höhergruppierungen und eine Entgeltgruppenzulage vereinfacht, damit noch mehr Lehrkräfte davon profitieren können. Der dbb rät daher allen Lehrerinnen und Lehrern, zeitnah ihre individuellen Ansprüche zu prüfen. Ferner kam es zu der vom dbb dringend geforderten Korrektur bei der Eingruppierung sozialpädagogischer Mitarbeiter an Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen.

Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Willi Russ, sagte zur Neuregelung: „Mit diesem 1. Änderungstarifvertrag zeigen wir deutlich, dass die Entgeltordnung für Lehrkräfte ein dynamisches Werk ist. Wir haben notwendige Veränderungen und Verbesserungen mit der TdL ausverhandelt und werden im nächsten Jahr, zur Einkommensrunde 2017, weitere Verbesserungen einfordern. Dieser Weg ist gut für die Lehrerinnen und Lehrer, er ist ordnungspolitisch alternativlos und er ist unumkehrbar.“

Die Details der Änderung sind dem aktuellen Flugblatt (siehe unten) zu entnehmen.

Hintergrund

Seit dem 1. August 2015 ist die erste Entgeltordnung für Lehrkräfte in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültigen Arbeitgeberrichtlinien, auf deren Gestaltung die Gewerkschaften keinen Einfluss hatten. Während der letzten Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich der dbb dafür entschieden, die Eingruppierung der Lehrkräfte nicht mehr den Arbeitgebern allein zu überlassen. Der dbb ist sich mit der TdL einig, dass das neue Tarifwerk gerade in der Anfangsphase einer ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen ist. Der jetzt vereinbarte erste Änderungstarifvertrag ist das Resultat eines regelmäßigen Austauschs zwischen den Arbeitgebern und dem dbb.

 

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