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Landesfrauenvertretung BerlinEntschädigungszahlung bei Altersdiskriminierung

Im Land Berlin besteht die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen wegen Altersdiskriminierung geltend zu machen – auch Erben haben Anspruch.

Wenig bekannt ist allerdings nach Feststellung der dbb landesfrauenvertretung, dass ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen nicht mit dem Ableben des Betroffenen erlischt, sondern auf die Erben übergeht. Allerdings muss der Geschädigte den Anspruch noch selbst geltend gemacht haben, etwa durch einen Widerspruch oder einen entsprechenden Antrag an die Dienststelle. Die Hinterbliebenen können dann einen formlosen Antrag auf Auszahlung der Entschädigung, an die zuständige Dienststelle stellen. Diesem Antrag müssen Sterbeurkunde und Erbschein beziehungsweise notarielles Testament beigefügt sein. 

Gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Entschädigung bei altersbedingter Diskriminierung im beruflichen Kontext ist § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach §§ 1922 ff. BGB geht ein solcher vom Betroffenen zu Lebzeiten fristgerecht geltend gemachter Anspruch im Todesfall auf die Erben über. 

„Zu oft bleiben diese Ansprüche unbeachtet“, so die Vorsitzende der dbb landesfrauenvertretung, Silke Jonas, „obwohl sie rechtlich eindeutig sind.“ Dabei gehe es nicht nur um Geld, sondern auch um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.

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