• Elterngeld für Väter

Eltern in Zeiten von Corona

Fehlende Kinderbetreuung wegen Covid19: Eltern für Verdienstausfälle entschädigen

„Wir brauchen eine weitergehende Absicherung für Eltern, die wegen der anhaltenden Kita- und Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen und daher ihrer Arbeit fernbleiben müssen“, forderte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 23. April in Berlin.

Bislang erhalten Eltern, wenn sie wegen der Kita- und Schulschließung ihre Kinder betreuen müssen nach dem jüngst geänderten Infektionsschutzgesetz einen Ausgleich in Höhe von 67 Prozent ihrer Vergütung, längstens sechs Wochen lang.

„Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden", betonte Silberbach. "Wir fordern schon von Anfang an einen Verdienstausgleich von 100 Prozent." Jetzt sei der Gesetzgeber aufgefordert, die Befristung von sechs Wochen zu streichen und einen weiteren Personenkreis mit aufzunehmen: Beschäftigte, die ihrer Arbeit fernbleiben, um ihre Angehörigen zu pflegen. "Auch sie müssen zu Hause bleiben, wenn zum Beispiel die Tagesbetreuungseinrichtung schließt, und brauchen eine schnelle Absicherung", so der dbb Chef.

Gerade für Alleinerziehende sei eine finanzielle Unterstützung mit Perspektive dringend notwendig, appellierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. „Alleinerziehende Mütter waren auch schon vor der Krise am stärksten von Armut bedroht. Eine Aussicht auf Lohnfortzahlung bei fehlender Kinderbetreuung ist für viele die letzte Hoffnung.“

Darüber hinaus warnte Wildfeuer vor einem Rückschritt bei der Gleichstellung, sollte die Politik die Unterstützung von Familien nicht in den Fokus der diskutierten Maßnahmenpakete rücken. „Gerade in Familien mit Kindern bis drei Jahren arbeiten die Mütter bereits jetzt schon zu knapp 90 Prozent in Teilzeit. Die Politik darf jetzt nicht tatenlos zusehen, wie Mütter beruflich noch weiter zurückstecken, um den fehlenden Schulalltag und die Kita-Betreuung abzufangen. Damit werden nicht nur die Errungenschaften der Gleichstellung leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Auch der Wirtschaft wird zusätzlicher Schaden zugefügt werden“, so die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Informationen zu den bestehenden Regelungen für die Kinderbetreuung durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst hat der dbb auf den entsprechenden Sonderseiten gesammelt.

 

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