Flughafenfeuerwehr Stuttgart: Tarifvertrag fertig!
Am 12. Februar 2013 haben der dbb, die Geschäftsführung des Flughafens Stuttgart und der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg den Tarifvertrag für das Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal fertig formuliert. Die Unterzeichnung der Tarifverträge wird nun erfolgen.
Verbesserungen in der Eingruppierung
In dem Redaktionstermin hat der dbb noch eine Verbesserung für die Rettungsassistenten erreicht, die gleichzeitig „Allrounder“ sind. Diese bekommen in der EG 7 zusätzlich eine monatliche Zulage von 75 Euro. Die neue Eingruppierungssystematik sieht nun wie folgt aus:
- HBM-Z
- EG9+Zulage von 50 Prozent der Differenz zu EG 10 sowie zwischen den Feuerwehrpauschalen von EG 9 und 10
- HBM
- EG 9
- OBM / LRA
- EG 8
- BM („Allrounder“)/RS/ Laufbahnlehrgang RA / Laufbahnlehrgang
- EG 7 + 75 Euro für RA + “Allrounder”
- BM/RS/Laufbahnlehrgang RA (mit GA)
- EG 6
- BM-A
- EG 4 / 5
Weitere Verbesserungen im Überblick
Außerdem haben wir die Neuregelungen zu den folgenden Punkten fertig formuliert, über die wir bereits in unserem mitglieder-info vom 6. Dezember 2012 informiert haben:
- Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr nach mindestens 15 Jahren im 24-Stunden-Dienst bei der Feuerwehr der FSG; Aufstockung des Brutto-Teilzeitentgelts in den EG 1 bis 8 um 35 Prozent, in den EG 9 und 10 um 25 Prozent, ab EG 11 um 20 Prozent; Abfindung für Rentenkürzungen
- Feuerwehrpauschale für Beschäftigte im 24-Stunden-Dienst in Höhe von 41 Prozent von Stufe 3 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe
- Einsatzleiter vom Dienst: monatliche Funktionszulage von 400 Euro sowie für jede geleistete 24-Stunden-Schicht 1/12 des Unterschiedsbetrags zwischen Funktionszulage und Feuerwehrpauschale der jeweiligen Entgeltgruppe; einzelvertragliche Besitzstandsregelungen bleiben erhalten
- Absicherung bei Verlust der G26-Tauglichkeit durch eine vom Arbeitgeber finanzierte Versicherung beziehungsweise ab dem 55. Lebensjahr durch eine Zulage bis zum Renteneintritt; das Tabellenentgelt wird nach 15 Jahren im 24-Stunden-Dienst gesichert
- Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro
- Regelungen zu Arbeitszeit und Erschwerniszuschlägen bleiben erhalten
Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Vereinbarungen zur Altersteilzeit sind frühestens zum 31. Dezember 2030 kündbar.