• Frühkindliche Bildung

Kita-Finanzierung

Fristverlängerung für Bundesmittel ist „Augenwischerei“

Die Bundesregierung will die Fristen verlängern, binnen derer Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abgerufen werden können. „Augenwischerei“, kritisieren die dbb frauen.

„Es reicht nicht, die Fristen für die Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsprogramm des Bundes und den Abschluss der Investitionen in den Kita-Ausbau zu verlängern – das ist Augenwischerei und ändert nichts an den Ursachen für den fatalen Kapazitätsmangel in der Tagesbetreuung für Kinder“, sagte dbb frauen Vorsitzende Milanie Kreutz am 18. Januar 2023 mit Blick auf den dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kita-Finanzierungshilfen-Gesetzes. „Wir brauchen endlich nachhaltige Konzepte, die flächendeckend sowohl quantitativ, vor allem aber auch qualitativ Wirkung entfalten“, forderte Kreutz, die auch stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion ist. „Nur mit einem bedarfsgerechten Angebot hochwertiger Kinderbetreuung werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Mütter und Väter und Gleichstellung in der Arbeitswelt erreichen und den Fachkräftemangel managen können“, machte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung deutlich: „Kita-Plätze sind hier die zentrale Stellschraube.“

Beim Kita-Ausbau sei es alleine mit Investitionen in die Infrastruktur beileibe nicht getan, unterstrich Kreutz, zudem müsse sich der Bund „einmal Gedanken darüber machen, weshalb vor allem kleine Kommunen und Regionen mit weniger Bevölkerungsdichte nicht in der Lage sind, Mittel fristgerecht abzurufen – denn auch hier fordert der Personalmangel in den Projektierungsbehörden doch schon Opfer“. Generell fehlten breit angelegte Lösungsstrategien für den qualitativen Ausbau. „Niemand will Aufbewahrungs-Kitas, sondern Einrichtungen, in denen frühkindliche Bildungsarbeit mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal stattfindet“, so Kreutz. „Um diese Menschen zu gewinnen und zu halten, müssen die Kita-Berufe – ein stark von Frauen dominiertes Berufsfeld –attraktiver werden. Es darf niemanden verwundern, wenn angesichts der derzeitigen niedrigen Löhnen, ungünstigen Arbeitsbedingungen und hohen Belastung durch bürokratische Anforderungen Erzieherinnen und Erzieher scharenweise die Branche verlassen“, warnte Kreutz. „Wenn wir also verhindern wollen, dass wir beim Ausbau der Kita-Kapazitäten weiter hinterherhinken und Qualität der Betreuung und die Entwicklung der Kinder Schaden nehmen, braucht es deutlich mehr als Fristverlängerungen. Was wir brauchen, ist ein ganzheitlicher Ansatz, den Bund, Länder und Kommunen gemeinsam entwickeln und strategisch umsetzen.“

Hintergrund

Aktuell werden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Für entsprechende Bauvorhaben sind Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022) und damit fast 618 Millionen Euro noch nicht. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz haben deshalb die Bundesregierung gebeten, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen. Die Bundesregierung will dieser Bitte nun nachkommen und hat einen entsprechen Gesetzänderungs-Entwurf vorgelegt. Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, soll das KitaFinHG so geändert werden, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem sollen darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst werden.

 

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