Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
GDL-Streik zulässig: Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht
Die Deutsche Bahn ist erneut mit dem Versuch gescheitert, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor Gericht verbieten zu lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies einen entsprechenden Antrag der DB am Abend des 11. März 2024 zurück.
„Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiterzuverfolgen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky und dbb Vize. „Wir hoffen insofern, dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt.“
Weselsky weiter: „Die DB sollte damit aufhören, sich vor Gerichten eine blutige Nase zu holen, sinnlos Steuergelder zu verbrennen und die Kunden zu verprellen. Stattdessen ist der DB-Vorstand nun gefordert, ein neues, verbessertes schriftliches Angebot zu machen, denn nur das bringt die Konfliktparteien wieder zurück an den Verhandlungstisch und eröffnet die Chance für eine Kompromissfindung.“