NRW-Finanzminister:

"Gerichtliche Überprüfung der Besoldungsanpassung in NRW ist gewerkschaftliches Recht"

Als "schmerzhaften Schritt" hat Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, die äußerst eingeschränkte Anpassung der Beamtenbesoldung in NRW bezeichnet. Zugleich räumte er ein, die rechtliche Überprüfung dieser Entscheidung der Landesregierung sei das gute Recht der Gewerkschaften. Auf der 55. Jahrestagung des dbb sagte der Finanzminister am 6. Januar 2014 in Köln, man habe sich bewusst dafür entschieden, das Tarifergebnis für die unteren Einkommensgruppen zu übertragen, die oberen Besoldungsgruppen aber nicht analog zu berücksichtigen. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt stellte im Anschluss klar, die gerichtliche Überprüfung sei "nur die Notlösung", gefordert sei "eigentlich eine politische Entscheidung".

Walter-Borjans lobte den öffentlichen Dienst als "Rückgrat für die Erfolgsgeschichte Deutschlands". Deshalb dürfe der öffentliche Sektor auch nicht immer wieder als "große Spardose" betrachtet werden. "Die Ansprüche an unser Gemeinwesen wachsen ständig", sagte Walter-Borjans unter Hinweis auf Aufgaben wie die Gestaltung der Inklusion im Bildungsbereich, der verbesserten Sicherheit auf Autobahnen oder ein modernes Gesundheitswesen. "Der Staat muss diesen gewachsenen Aufgaben nachkommen." Dabei helfe kein pauschales Lamento über zu wenige Einsparungen. "Künftig müssen, wo Aufgaben wegfallen, auch Stellen eingespart werden, aber wo Aufgaben bleiben oder hinzukommen, müssen auch Stellen bleiben oder neu geschaffen werden."

Videoaufzeichung der Rede

Angesichts von Schuldenbremse und demografischer Entwicklung müsse aber auf ein ausgewogenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben geachtet werden. In diesem Zusammenhang forderte Walter-Borjans eine Diskussion über die Gestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen der Zukunft. Diese müssten "solidarischer" werden.

 

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