Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Gesetze gegen die Polizei sind ein Anschlag auf das Berufsbeamtentum

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten und teilweise bereits verabschiedeten Gesetze für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, speziell für die Bundespolizei, deutlich kritisiert. Das Gesetz über den Bun-despolizeibeauftragten, das Bundesdisziplinargesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz seien in Wahrheit ein Anschlag auf das Berufsbeamtentum.

„Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, dem Berufsbeamtentum insgesamt den Garaus zu machen. Mit dem Bundespolizeibeauftragten wird eine Paralleljustiz geschaffen, die wie auf Stichwort auf anonyme Denunziationen reagieren und einzelne Kolleginnen und Kollegen in Untersuchungen verwickeln kann, ohne dass die Kräfte sich dagegen wehren können“, sagte Wendt am 26. April 2024. „Durch das Disziplinargesetz können die Beamtinnen und Beamten, obwohl sie lebenslänglich angestellt sind, weil sie seit vielen Jahren völlig einwandfrei ihren Dienst versehen haben, mit fadenscheinigen Begründungen sozial vernichtet werden. Ganze Familien können zu Opfern dieser ideologischen Politik werden.“

Die Bundesinnenministerin und der von ihr ins Amt gehievte so genannte Polizeibeauftragte seien getrieben von tiefem Misstrauen und einem offensichtlich komplett gestörten Verhältnis zur Polizei, erklärte Wendt. „Mit bloßem Verwaltungsakt durch einen Behördenleiter können sie ganze Familien komplett sozial ins Aus katapultieren, ohne dass sich jemals ein Gericht mit einem Vorwurf überhaupt beschäftigt hat. Die Beamtinnen und Beamten werden nahezu rechtlos der Willkür ihrer Behörden unterworfen, niemandem kann man ein solches Arbeitsverhältnis künftig mehr guten Willens empfehlen, zumal jeder tarifbeschäftigte Pförtner mehr Schutzrechte an seinem Arbeitsplatz hat. Der kann nämlich das Arbeitsgericht anrufen und seine Entlassung verhindern, der Beamte bekommt seine Entlassungsurkunde ausgehändigt und ist von einer Sekunde auf die andere nicht mehr im Amt. Als Privatperson muss er anschließend seine Unschuld bei den Gerichten beweisen, ein unmögliches Unterfangen. Wir werden jetzt alle notwendigen Schritte auf den Weg bringen, um verfassungsgerichtlich gegen diese Abschaffung des Lebenszeitprinzips und der Verpflichtung des Staates zur lebenslangen Versorgung der beamteten Einsatzkräfte vorzugehen.“

Die Verfassung setze hohe Hürden, um Amtsträger aus dem Amt zu werfen und die Gerichte würden rasch erkennen, dass Richterinnen und Richtern die gleichen Konsequenzen blühen, wenn sie zu Urteilen kommen, die politisch nicht angenehm sind. Wendt: „Die Bundesregierung hat mit ihren Gesetzen, die angeblich die Verfassung und unsere Demokratie schützen sollen, in Wahrheit wichtige Grundsätze für ein geordnetes Staatswesen über Bord geworfen, nur um parteipolitisches Drohpotential aufzubauen. Wir brauchen ein unabhängiges Berufsbeamtentum mit lebenslang angestellten Beschäftigten im Beamtenverhältnis, die allein dem Gesetz und den Recht verpflichtet sind und nicht parteipolitischen Erwartungshaltungen. Ein öffentlicher Dienst, der immer danach schielen muss, wie die gerade regierende Partei tickt, ist weder unabhängig, noch verfassungstreu, er ist dann nur noch ein verlängerter Arm der jeweils regierenden Partei, Rechtsstaat und Demokratie geht anders.“

 

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