Saarland

Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung liegt vor

Unmittelbar nach dem Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 forderte dbb Landeschef Ewald Linn die Landesregierung auf, für die Beschäftigten die steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichszulage zeitnah zur Auszahlung zu bringen. Für den Beamtenbereich forderte der dbb eine zeit-nahe Abschlagszahlung unter Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung. Der Ministerrat hatte am 6. Februar 2024 den Gesetzesentwurf gebilligt und Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung angeordnet – sie sind für Ende März 2024 geplant.

Mit der zeit- und systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses vom 9. Dezember 2023 – dies betrifft die steuerfreien Sonderzahlungen als Inflationsausgleich 2023 in Höhe von 1.800 Euro als Einmalzahlung und monatliche Zahlungen von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 120 Euro, die Gewährung eines Sockels um 200 Euro inklusive Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent ab 1. November 2024 sowie die lineare Erhöhung von 5,5 Prozent ab 1. Februar 2025 – wird erstmals seit 2010 und 2022 am Gleichklang der Statusgruppen festgehalten, was der dbb saar  ausdrücklich begrüßt. Auch die Einbeziehung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in die Inflationsausgleichszahlung nach Maßgabe des individuellen Ruhegehaltssatzes sowie des Anteilssatzes der Hinterbliebenenversorgung begrüßt der dbb Landesbund außerordentlich. Damit wurden die Forderungen des dbb saar von der Landesregierung umgesetzt.

Gleichwohl sieht es der dbb saar weiterhin als dringliches gemeinsames Ziel, den Besoldungsabstand im Saarland zu den anderen Bundesländern und dem Bund zu überwinden und den letzten Platz im Besoldungsranking in den meisten Besoldungsgruppen zu verlassen. Zudem machte der dbb Landesbund in seiner Stellungnahme zu der in Rede stehenden Gesetzesvorlage auf Problemfälle im Bereich der Elternzeit und Bereich der Verwaltungs- und Polizeianwärter (AVD/PVD) bei der Inflationsausgleichszahlung aufmerksam und forderte entsprechende Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren ein.

Ob auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2015 und 2020 zur amtsangemessenen Alimentation 2024/2025 gewährleistet sind, soll in einem zweiten Gesetzesentwurf (vor der Sommerpause) mit den umfangreichen Berechnungen vorbereitet werden. Hierzu soll eine weitere externe Anhörung stattfinden, in der der dbb saar die Vorgaben prüfen wird.

 

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