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Gute-Kita-Gesetz: Wichtiger erster Schritt

Bundestag und Bundesrat wollen am 14. Dezember 2018 das Gute-Kita-Gesetz verabschieden. Trotz einiger Bedenken begrüßt der dbb die Entscheidung als wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zu besserer frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bund über vier Jahre (bis 2022) 5,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Kita-Betreuung investiert. Die Bundesländer können das Geld je nach Bedarf für Instrumente zur Verbesserung der Qualität ausgeben. Auch die (teilweise) Befreiung einkommensschwacher Familien von den Kita-Gebühren kann damit bezahlt werden, ebenso wie beispielsweise Maßnahmen zur Fachkräfte-Gewinnung und -Qualifizierung oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels.

„Die gute Nachricht ist: Damit wird endlich mehr Geld in frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung investiert“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am Vortag der Entscheidung. „Wir halten insbesondere eine bessere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher für überfällig, um die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen.“ Perspektivisch müssten allerdings bundesweit geltende Qualitätsstandards entwickelt und die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus sichergestellt werden.

Mit Sorge sehe der dbb, dass der Bund den Ländern größere Spielräume bei der Verwendung des Geldes für die Beitragsgestaltung einräume, als zunächst geplant. „Die Ziele ‚Qualität‘ und ‚Teilhabe‘ durch Staffelung/Abschaffung der Beiträge dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Darauf werden wir ein Auge haben müssen“, so Silberbach. „Trotzdem ist es gut, dass das Gesetz nun auf dem Weg ist. Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sind zu große Aufgaben, als dass wir uns weiteres Zögern erlauben könnten.“

 

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