• Milanie Hengst, Vorstandsmitglied der dbb bundesfrauenvertretung

CESI-Fachtagung

Investition in Gesundheitsschutz von Frauen ist Investition in die Zukunft

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung hat sich die dbb bundesfrauenvertretung für ein einheitliches europäisches Gesundheitsschutzkonzept für Beschäftigte im öffentlichen Sektor in den EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen. „Der zunehmende Einsatz digitaler Technik bringt für die Beschäftigten nicht automatisch bessere Arbeitsbedingungen. Im Gegenteil. Eine Folge der Entgrenzung und Verlängerung der Arbeitszeiten, der permanenten Erreichbarkeit und der Arbeitsverdichtung stellen höhere Belastungen dar. Der Arbeitsschutz von morgen muss diese Risikofaktoren stärker berücksichtigen. Hier müssen europaweit Regelungen getroffen werden, damit wir auch in Zukunft gesund arbeiten können“, sagte Milanie Hengst, Vorstandsmitglied der dbb bundesfrauenvertretung, am 14. Oktober 2016 am Rande der CESI-Fachtagung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im öffentlichen Sektor in Madrid.

Insbesondere gesundheitliche Zusatzbelastungen, die den überwiegend weiblichen Beschäftigten aufgrund von Pflege, Eltern- und Teilzeitbeschäftigung entstünden, müssten in der Gesundheitsschutzdebatte offen angesprochen werden. „Wer in die Gesundheit der weiblichen Beschäftigten investiert, investiert auch in den Erhalt der Wirtschaftskraft und die Stabilität Europas“, machte Hengst deutlich. Dazu müssten vor allem die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen insbesondere zu psychosozialen Belastungen konsequent durchgeführt und gezielte Maßnahmen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen werden. „Nur, wenn wir Gefahrenpotenziale rechtzeitig identifizieren, können wir gesundheitliche Beeinträchtigungen etwa durch Überbelastung oder Stress vorbeugen.“

Insbesondere der Schutz von Schwangeren und Stillenden müsste auch in Zeiten der Digitalisierung sehr ernst genommen werden. „Der Impuls hierfür muss von der Europäischen Union ausgehen. In Deutschland haben wir gute Regelungen, die in der neuen Mutterschutzgesetzgebung erweitert wurden und damit auch für Schülerinnen und Studentinnen Anwendung finden. Aber auch hierzulande ist die Schutzdauer von Müttern und Neugeborenen gerade in der Zeit nach der Geburt noch ausbaufähig“, so Hengst.

 

 

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