Kampfmittelräumdienst: Verhandlungskommission beschließt Forderungen

Zur Vorbereitung für die anstehenden Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für den ersten bundesweit einheitlichen Flächentarifvertrag für die Beschäftigten des Kampfmittelräumdienstes hat sich die Tarifkommission des dbb am 2. März 2017 zur Forderungsfindung im dbb forum Berlin getroffen.

Der Vergleich der bisher gültigen einzelnen Tarifverträge der Bundesländer hat gezeigt, dass die meisten Zulagen und Eingruppierungen sehr ähnlich geregelt wurden. Primäres Ziel ist es nun, ein bundesweit einheitliches Tarifniveau zu schaffen, das Verbesserungen zu den bestehenden Regelungen enthält. Die Tarifkommission war sich einig, dass der für die Bevölkerung hohe Stellenwert der Arbeit im Kampfmittelräumdienst in den alten Tarifwerken nicht adäquat abgebildet wird. Daher fordert der dbb eine der hohen Verantwortung gerecht werdende Eingruppierung für die Beschäftigten. Nur eine Fachkarriere mit Aufstiegsmöglichkeiten bei Weiterqualifikation schafft hier die richtigen Perspektiven für die Beschäftigten.

Auch bei den Zulagen muss es Verbesserungen geben! Die Zulagenbeträge für Gefahrenzulagen, den Umgang mit besonders gefährlichen Sprengkörpern oder Tauchereinsätze sind teilweise über 20 Jahre nicht erhöht worden. Dies wird der Arbeit für das Gemeinwohl unter Einsatz des Lebens und der damit verbundenen hohen psychischen Belastung der Angehörigen im Kampfmittelräumdienst schon lange nicht mehr gerecht. Daher fordert der dbb, dass die Zulagen entsprechend erhöht werden.

 

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