Bundeswehrkrankenhäuser
Klarstellung bei Eingruppierung von Stationshilfen (EG 3)
Gewerkschaften und Bund haben Unstimmigkeiten bei der Eingruppierung von Stationshilfen in den Bundeswehrkrankenhäusern ausgeräumt. Diese werden künftig nach Entgeltgruppe 3 (EG 3) bezahlt.
Die Verhandlungskommissionen des Bundes und der Gewerkschaften ver.di, dbb/VAB waren sich in den Tarifverhandlungen zur Übernahme der Regelungen der kommunalen Krankenhäuser einig, dass Stationshilfen künftig in die EG 3 eingruppiert werden – eine Aufwertung der bisherigen EG 2-Eingruppierung und –Bezahlung. Entgegen der Verabredungen in den Tarifverhandlungen hatte die Arbeitgeberseite, namentlich das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, jedoch eine Eingruppierung in EG 2 angewiesen.
In der Folge gab es keine Höhergruppierungen der Stationshilfen von EG 2 in EG 3, vorgenommene Eingruppierungen in die EG 3 wurden teilweise sogar rückgängig gemacht. Die so von den Verhandlungspartnern nicht gewollte Eingruppierung in EG 2 wird nun durch eine tarifvertragliche Klarstellung rückwirkend zum März 2018 beendet. Voraussichtlich im Sommer 2019 wird in der EG 3 eine neue Fallgruppe für „Stationshilfen in Bundeswehrkrankenhäusern oder anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr“ aufgenommen. Damit wird unmissverständlich die EG 3 für Stationshilfen vereinbart. Die Antragsfrist zur Höhergruppierung von Stationshilfen von EG 2 in EG 3 wird entsprechend verlängert.