Kliniken des Bezirks Oberbayern: Ein Betriebsrat muss für seine Kollegen erreichbar und „sicher“ sein
Die dbb tarifunion und die LBB haben in den vergangenen Wochen kontinuierlich Gespräche mit den übrigen im Hause vertretenen Gewerkschaften, ver.di und Marburger Bund, und mit der Arbeitgeberseite geführt. Auf der Agenda standen Betriebsratsstrukturen und die bevorstehenden Personal- und Betriebsratswahlen 2010.
Rechtsgutachten des Arbeitgebers
Anlass für die Gespräche waren zwei Rechtsgutachten, die durch den Vorstand des Kommunalunternehmens in Auftrag gegeben worden waren. Im Jahre 2007 schlossen die Gewerkschaften gemeinsam mit der Arbeitgeberseite einen Tarifvertrag, der die Grundlage für die derzeitige Betriebsratsstruktur bildet. Dadurch sollten die Betriebsratsstrukturen denen der Kliniken des Bezirks Oberbayern angepasst werden. Zum Wohle der Betriebsratsarbeit hatten wir uns damals für die Vertragsunterzeichnung entschieden. Drei Jahre später sieht die Situation anders aus. Die zwei Arbeitgebergutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung nichtig ist. Ein Gewerkschaftsgutachten kommt zu einem anderen Ergebnis. Wie ein Arbeitsgericht entscheiden könnte, ist völlig offen!
Es gibt viel zu verlieren
Die Kolleginnen und Kollegen bei den Kliniken des Bezirks Oberbayern hätten viel zu verlieren, wenn ein Gericht die Nichtigkeit des Tarifvertrags zu den Betriebsratsstrukturen feststellen sollte. Nicht nur, dass die bisher geschlossenen Betriebsvereinbarungen nichtig sein könnten. Auch die anstehenden Betriebsratswahlen könnten ungültig sein. Dann droht eine betriebsratslose Phase und der Arbeitgeber könnte „durchregieren“.
Bestmögliche Mitarbeitervertretung war und ist das Ziel
Die dbb tarifunion und die LBB verfolgten im Jahr 2007 das Ziel der bestmöglichen Mitarbeitervertretung. Darunter verstanden und verstehen wir die Erreichbarkeit der Betriebsräte vor Ort und nicht die Etablierung eines Gremiums fernab der Kolleginnen und Kollegen. Darunter verstanden und verstehen wir, dass jeder Kollege und jede Kollegin mit ihren Anliegen im Zentrum der Betriebsratsarbeit stehen muss und keine Zeitverschwendung durch den „Haar-Tourismus“ entsteht. Darunter verstanden und verstehen wir, dass die Wahl und die Arbeit der Betriebsräte auf einem sicheren rechtlichen Fundament stehen müssen. Von diesen Zielen sind wir derzeit noch entfernt.
Gesetzliche Regelungen und Nachverhandlungen
Das kann und wird die dbb tarifunion und die LBB aber nicht davon abhalten, an ihrem Ziel festzuhalten. Eine Möglichkeit wäre es, die anstehenden Betriebsratswahlen nach dem Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes durchzuführen. Das brächte eine größere Rechtssicherheit und einen Betriebsrat der dort ist, wo er hingehört – bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort! Darüber hinaus müssen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite geführt werden. Ziel muss sein, dass keinem Haus weniger Betriebsratsmandate zu stehen, als dies jetzt der Fall ist. Schließlich muss ein Betriebsratsgremium eingerichtet werden, dass nur zusammentritt, wenn überregionalen Probleme zu lösen sind!
Keine Ängste, aber Sensibilisierung
Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir wollen mit diesem Mitgliederinfo keine Ängste schüren. Wir wollen keine Panik machen. Dazu besteht kein Anlass! Wir wollen aufklären und wir wollen sensibilisieren. Wir wollen verantwortungsbewusste Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit! Deshalb informieren wir Euch!