AfD-VorstößeKreutz: „tiefgreifender Angriff auf die Gleichstellung“
Das Verhalten der AfD im Bundestag und in den Landesparlamenten zeigt: Ihre neue Strategie gegen die Gleichstellung lautet „erfassen und abschaffen“.
In Thüringen hat die AfD einen Gesetzesentwurf zur „Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen“ vorgelegt. Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellv. dbb-Bundesvorsitzende, machte am 24. März 2026 deutlich: „Der Entwurf stellt zentrale Errungenschaften der Gleichstellungspolitik grundsätzlich in Frage. Wer den Begriff Gleichstellung zum Feindbild erklärt, verlässt den Boden einer sachlichen Debatte.“
Kreutz weiter: „Wer Gleichstellungsbeauftragte abschafft, nimmt Frauen ihre institutionelle Stimme. Wer Gleichstellungspläne streicht, verzichtet bewusst auf Transparenz und Steuerung. Wer Quoten pauschal ablehnt, blendet bestehende strukturelle Ungleichheiten aus. Und wer Berichtspflichten und die Datengrundlage zur Gleichstellung beseitigt, schafft keine Entlastung, sondern gezielte Intransparenz. Ohne belastbare Daten lässt sich Diskriminierung weder erkennen noch wirksam bekämpfen. Das ist kein neutraler Ansatz, sondern ein tiefgreifender Angriff auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Diskriminierung löst man nicht durch Unsichtbarkeit.“
Attacken auf Gleichstellung haben System
Schon im Februar 2026 hatte die AfD im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingebracht, in der sie detaillierte Zahlen zu Gleichstellungsbeauftragten im Bund, in der Bundesverwaltung, der Bundeswehr und weiteren Einrichtungen abfragt. „Das wirkt auf den ersten Blick wie eine reine Datenerhebung“, erklärte die dbb frauen-Chefin. „Betrachtet man das jedoch im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf aus Thüringen und den wiederholten Äußerungen von AfD-Politikern gegen Gleichstellungspolitik, ergibt sich ein klares Bild: Strukturen werden zunächst systematisch erfasst, um sie im nächsten Schritt politisch infrage zu stellen und schließlich abzubauen. Die Entwicklungen sind Vorboten dafür, Gleichstellungsinstrumente auch auf Bundesebene zur Disposition zu stellen."
Kreutz stellte klar, dass Gleichstellung ein Verfassungsauftrag ist: „Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat ausdrücklich, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Wer die dafür geschaffenen Instrumente abschafft, bewegt sich nicht mehr im normalen politischen Meinungsspektrum, sondern wirft ernsthafte Fragen nach der Verfassungskonformität auf.“ Der Gesetzesentwurf beseitige nicht nur einzelne Regelungen, sondern die gesamte Infrastruktur, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst überhaupt erst durchsetzbar macht. „Ohne verbindliche Maßnahmen bleibt Gleichstellung ein bloßes Lippenbekenntnis“, unterstrich die dbb frauen-Chefin.





