Hamburg
Kritik an geplanter Verschärfung des Disziplinarrechts
Der dbb hamburg ist vom Senat am 11. Juni 2024 im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens um Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften gebeten worden. Mit dem Gesetzentwurf folgt Hamburg der neuen Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Disziplinarrechts. Diesen Gesetzentwurf hatte seinerzeit der dbb gemeinsam mit seinen Mitgliedsgewerkschaften scharf kritisiert.
Zukünftig sollen demnach auch die schwersten Disziplinarmaßnahmen (Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehaltes) durch eine Disziplinarverfügung des Dienstherrn möglich sein. Die Entscheidung über diese Maßnahmen waren bislang den Gerichten vorbehalten. Voraussetzung war dafür eine Erhebung der Disziplinarklage des Dienstherrn beim Verwaltungsgericht.
Mit der geplanten Änderung sollen zukünftig alle Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügungen auf behördlicher Ebene ausgesprochen werden dürfen. Die Maßnahmen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehaltes dürfen damit vom Personalamt „verhängt“ werden. Ein Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen, Betroffene müssten gegen die Disziplinarverfügung vor dem Verwaltungsgericht klagen. Damit wird die Reihenfolge im Disziplinarverfahren und damit auch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes schlichtweg umgedreht.
Mit dem Gesetzentwurf soll aus Sicht des dbb hamburg die Mitbestimmung eingeschränkt werden, da zukünftig gemäß des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes nur noch ein Anhörungsrecht – jetzt allerdings für alle Disziplinarmaßnahmen – vorgesehen ist. Dies schwäche den örtlichen Personalrat und seine Möglichkeit, die Interessen der Betroffenen wirksam zu vertreten. Dazu dbb Landeschef Thomas Treff: „Dem dbb hamburg erschließt sich nicht, warum das Disziplinarrecht in Hamburg geändert werden soll. Nur weil der Bund sein Recht geändert hat, muss Hamburg da nicht zwangsläufig nachziehen, da auch die bisherigen Regelungen rechtskonform waren. Wir sehen hier eine reine ‚Schaufensterpolitik‘.“
Warum gerade der rot-grüne Senat die Mitbestimmungsrechte der Personalräte im Bereich des Disziplinarrechts beschneiden wolle, sei für den dbb hamburg überhaupt nicht nachvollziehbar. Treff: „Wir fordern, dass die bislang geltende Mitbestimmung bei allen Disziplinarmaßnahmen eingeführt wird, also auch bei der Entfernung aus dem Dienst und der Zurückstufung. Wir erwarten, dass die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft darauf achten, dass hier die Mitbestimmung nicht eingeschränkt, sondern ausgebaut wird. Schließlich fordern sie das an anderer Stelle immer wieder ein. Das muss also auch für den hamburgischen öffentlichen Dienst gelten. Unsere Sorge ist zudem, dass in bestimmten politischen Konstellationen das neue Disziplinarrecht gegen unliebsame Beamtinnen und Beamten instrumentalisiert werden kann, die mit der Neuregelung einfacher aus dem Dienst entfernt werden können.“
Daher wäre es insgesamt besser, wenn der Senat diesen Gesetzentwurf wieder zurückzieht.“
Mit den Details des Gesetzentwurfes wird sich der dbb hamburg jetzt in seinen zuständigen Gremien befassen und anschließend eine Stellungnahme abgeben. Darüber werden wir dann zu gegebener Zeit informieren.