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Lockerung des Kooperationsverbotes in der Hochschulbildung richtiger Schritt – greift aber zu kurz

Der dbb hat den Beschluss des Bundeskabinetts, über eine Grundgesetzänderung Kooperationen zwischen Bund und Ländern in der Hochschulbildung zu ermöglichen, begrüßt. „Die Bundesregierung ist hier auf dem richtigen Weg, die Begrenzung auf Forschung und Lehre greift aber zu kurz“, sagte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann am 16. Juli 2014.

„Angesichts der immensen Herausforderungen in den Schulen, etwa bei der Verwirklichung der Inklusion und dem ins Stocken geratenen Ausbau der Ganztagsschulen, sind auch hier Kooperationen zwischen Bund und Ländern unverzichtbar“, machte Hollmann deutlich. Insbesondere die finanzschwächeren Länder seien dringend auf Finanzhilfen des Bundes für ihre Schulen angewiesen. Andernfalls gehe die Schere zwischen den Ländern immer weiter auseinander. „Der deutsche Bildungsföderalismus kann seine Stärken nur entfalten, wenn Chancengerechtigkeit, Wettbewerb, Transparenz und Vergleichbarkeit auf soliden finanziellen Füßen stehen“, so die für Bildung zuständige dbb Vize.

Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung war eine der zentralen Neuerungen durch die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Die jetzt vom Kabinett vorgesehene Korrektur bezieht sich allein auf den Wissenschaftsbereich, also auf die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten. Auf eine Ausdehnung auf den Schulbereich haben sich SPD und Union nicht einigen können.

 

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